Prüfungsausschuss Studiengang Rechtswissenschaft

Allgemeine Informationen

Für die Organisation der universitären Prüfungen und die durch die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) zugewiesenen Aufgaben bestellt der Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der SPO eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und gibt Empfehlungen zu ihrer Durchführung sowie Anregung zu Reformen. Er fasst erforderlichenfalls Auslegungsbeschlüsse zu einzelnen Bestimmungen der SPO.

 

Prof. Dr. Carmen Thiele

Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Michaela Ignatius

Studienfachberaterin

Birgit Müller

Studienfachberaterin

Zuständigkeiten, Mitglieder und Termine

Der Prüfungsausschuss entscheidet insbesondere über:

  • Anträge auf Nachteilsausgleich gem. § 16 und 17 SPO
  • Anträge auf Einstufung/Anerkennung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen bei Studiengangs- oder Studienortwechslern
  • Anträge auf Rücktritt von einer Prüfung
  • Täuschungsversuche
  • Zulassung zu Prüfungen

Er beschließt Prüfungspläne und nimmt Prüferbestellungen vor.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich der Prüfungsausschuss der Verwaltungshilfe des Prüfungsamtes. Das Prüfungsamt ist organisatorisch dem Dezernat I für studentische Angelegenheiten zugeordnet. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Nadine Fürst-Herfert (fuerst-herfert@europa-uni.de; - 4324; AM 16). Folgende Aufgaben gehören u. a. in die Zuständigkeit des Prüfungsamtes:

  • Bescheinigungen für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichshausarbeit
  • Bescheinigung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit (für den integrierten Bachelorabschluss)
  • Zulassung zu den mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen
  • Erfassung der genehmigten Prüfungsrücktritte (erfolgt regelmäßig erst nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Aufgabensteller/die Aufgabenstellerin)
  • Ausstellung von Leistungsübersichten bei Hochschulwechsel oder für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim GJPA Berlin/Brandenburg
  • Kontrolle der Einhaltung von Studienverlaufsvereinbarungen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen
  • Zeugnisausstellung

 

 

Für die Organisation der universitären Prüfungen und die durch die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) zugewiesenen Aufgaben bestellt der Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss, der gem. § 7 Abs. 1 S. 1 SPO nach Statusgruppen zusammengesetzt ist. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des Studierendenmitglieds ein Jahr. Der Prüfungsausschuss bestimmt aus seiner Mitte eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer zur oder zum Vorsitzenden sowie eine weitere Hochschullehrerin oder einen weiteren Hochschullehrer als Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Bestellung erfolgt regelmäßig in der 1. Fakultätsratssitzung in jedem zweiten Wintersemester.

Professorale Mitglieder:

Prof. Dr. Carmen Thiele (Vorsitzende)
Stellvertreter: Prof. Dr. Carsten Nowak

Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer (stellv. Vorsitzender)
Stellvertreter: Prof. Dr. Benjamin Lahusen

Prof. Dr. Gudrun Hochmayr
Stellvertreter: Prof. Dr. Erol Pohlreich

Akademisches Mitglied:

Dr. Mathias Honer
Stellvertreter: Nikolas Vogt

Studentisches Mitglied:

Valeria Adriana Larios Canizalez
Stellvertreter: Anton Schellin

Nichtwissenschaftliches Mitglied:

Martina Seidlitz
Stellvertreterin: Susen Pönitzsch

 

Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nichtöffentlich. Alle Mitglieder sowie die Mitarbeitenden, die dienstlich mit Prüfungsangelegenheiten befasst sind, unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Sommersemester 2024

Mittwoch, 17.04.2024
Mittwoch, 10.07.2024

Bitte beachten Sie, dass Anträge an den Prüfungsausschuss mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Dekanatssekretariat der Juristischen Fakultät, HG 124, einzureichen sind. Nachweise zur Glaubhaftmachung sind beizufügen. Verspätet oder unvollständig eingegangene Anträge können ggf. nicht mehr im nächsten Sitzungstermin entschieden werden.

Das gilt nicht für Anträge auf Anerkennungen und Rücktritte von einer Prüfung. Diese Entscheidungen hat der Prüfungsausschuss auf seine Vorsitzende (widerruflich) übertragen.