Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Studien- und Prüfungsordnungen & andere Rechtsvorschriften

Hinweis: Alle hier nicht veröffentlichten gültigen Ordnungen der Juristischen Fakultät wie z.B. studien­gangs­­spezifische Ordnungen für Masterstudiengänge und Zertifikatsordnungen finden Sie auf der Homepage des De­zer­nats für Personalangelegenheiten.

Für diese Studiengänge gilt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO), die durch die jeweiligen studiengangsspezifischen Ord­nun‏gen konkretisiert wird.

Bachelor of German and Polish Law

Master of German and Polish Law

Für diesen Studiengang gilt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO), die durch die jeweiligen studiengangsspezifischen Ord­nun‏gen konkretisiert wird.

Für diesen Studiengang gilt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO), die durch die jeweiligen studiengangsspezifischen Ord­nun‏gen konkretisiert wird.

Die studiengangsspezifischen Ordnungen für die Masterstudiengänge:

  • Europäisches Wirtschaftsrecht
  • Mediation und Konfliktmanagement
  • Master of International Human Rights and Humanitarian Law (LL.M.)
  • Master of Compliance & Integrity Management
  • Master of European Studies

sind auf der Homepage des Dezernats für Personalangelegenheiten veröffentlicht.

Abschlussprüfungen an der Juristischen Fakultät

Die Anmeldung oder Abmeldung zu den Klausuren im 1. bzw. 2. Prüfungszeitraum nehmen Sie bitte selbstständig unter Berücksichtigung der angebenen Fristen in viaCampus vor.

Für Prüfungen, die nicht als Klausur stattfinden, erfolgt die Anmeldung dezentral im Sekretariat der jeweils verantwortlichen Dozierenden. Bitte beachten Sie hier die Hinweise zu den Anmelde­modalitäten und -fristen in den Moodle-Kursen!

Rücktritt

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig an der Prüfungs­teil­nahme gehindert sein, kann ein Rücktritt von der Prüfung wegen Vorliegens eines triftigen Grundes unverzüglich beim Prüfungsausschuss unter Ver­wen­dung der dafür vorgesehenen Formulare und der Vorlage von Nachweisen zur Glaubhaftmachung be­an­tragt wer­den.

Hinweis zur Anzahl der Prüfungsversuche

In folgenden Studiengängen werden keine Prüfungsversuche gezählt:

  • Rechtswissenschaft
  • Magister des Rechts/Bachelor und Master GPL
  • Bachelor Recht und Politik/Politik und Recht

Im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft|Wirtschaft und Recht stehen Ihnen drei Versuche pro Modulanschlussprüfung zu.

Im Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht gelten drei Prüfungsversuche pro Modulabschlussprüfung.

Regeln, die am Prüfungstag zu beachten sind:

  • Für die Identitätskontrolle führen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren Stu­die­ren­den­ausweis mit.

  • Die Kontrolle der Hilfsmittel für die Prüfung erfolgt während der Prüfung durch die Aufsichtspersonen. Bitte prüfen Sie unbedingt vorher Ihre Hilfsmittel insbesondere auf unzulässige Eintragungen. Bei Vorlage von unzulässigen Hilfsmitteln wird vom Aufsichtspersonal ein entsprechender Protokollvermerk angefertigt und zur Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches an den jeweiligen Aufgabensteller weitergeleitet.

Anonymisierung Ihrer Klausuraufgabe (bitte die unteren Hinweise unbedingt beachten!):

  • Sie erhalten den Sachverhalt und ein Deckblatt, das Sie bitte noch um Ihre Matrikelnummer und die Angabe zu Ihrem Studiengang/Ihren Studiengängen ergänzen und den Prüfungsunterlagen bei Abgabe beifügen. Bitte nicht Ihren Namen auf das Deckblatt schreiben und nur mit Matrikelnummer, nicht mit Ihrem Namen am Ende der Klausur unterschreiben.

  • Klausur- und Schmierpapier liegt in den Hörsälen bereit. Bitte bringen Sie lediglich Schreibmaterial und ggf. zugelassene Hilfsmittel mit. Beim Betreten des Raumes ist den Anweisungen der Prüfungsaufsicht Folge zu leisten und direkt der Platz einzunehmen, der Ihnen zugewiesen wird. Die Platzzuweisung erfolgt nach dem Prinzip eine Reihe sowie zwei Plätze frei.

  • Nachfragen während der Klausur sind grundsätzlich nur gestattet, wenn die Aufsicht diese aufgrund Ihrer Meldung zulässt.

  • Bitte verlassen Sie den Prüfungsraum nur entsprechend den Anweisungen der Aufsichtsperson.

  • Das Deckblatt, die Prüfungsaufgaben und die innerhalb der Bearbeitungszeit num­merierte Be­ar­bei­tung bringen Sie nach Aufforderung durch die Aufsicht nach vorne, tackern diese und geben sie bei der Aufsicht ab. Die nicht verwendeten Blätter geben Sie ebenfalls bei der Aufsicht ab. Sollten die von Ihnen abgegebenen Unterlagen unvollständig sein, so kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.

  • Melden Sie sich bitte, wenn Sie die Toilette aufsuchen müssen und legen Sie dem Aufsichtspersonal Ihren Studierendenausweis unaufgefordert vor. Nach erfolgtem Toilettengang wird Ihnen der Ausweis zurückgegeben.

Wenn Sie sich gegen die Teilnahme an der Prüfung entscheiden, können Sie den nächstmöglichen Prü­fungs­termin wahrnehmen. Wenn Sie jedoch an der Prüfung teilnehmen, so gilt wie gewohnt, dass die Prüfungs­auf­sichten bei verspätetem Eintreffen oder bei grober Störung der Prüfung die Teilnahme verweigern können. Auch das Nichterscheinen ohne vom Prüfungsausschuss anerkannten Rücktritt wird als Nicht-Bestanden gewertet.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

1. Prüfungszeitraum

Anmeldefrist: ab sofort bis 14.07.2024, 23:59 Uhr
Abmeldefrist: bis jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (Rücktritt ohne Angabe von Gründen)

2. Prüfungszeitraum

Anmeldefrist: wird noch bekannt gegeben
Abmeldefrist: wird noch bekannt gegeben

Gebührenpflichtige Nachmeldung
Eine gebührenpflichte Nachmeldung ist bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt möglich.
Dazu überweisen Sie 5 € je Klausur an die nachfolgend angegebene Bank­ver­bin­dung und senden den Zahlungsnachweis per E-Mail an die für Ihren Stu­dien­gang zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt:

Bankverbindung
Kontoinhaber: Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Kreditinstitut: Sparkasse Oder-Spree
Bankleitzahl: 170 550 50
Kontonummer: 300 300 300 2
IBAN: DE 82 17055050 3003003002
BIC-/ Swift-Code: WELA DE  D1 LOS
Verwendungszweck: Prüfungsanmeldung

 

Rücktritt
Binnen einer Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (d. h. innerhalb einer Woche bis einschließlich zum Tag der Prüfung) ist ein Rücktritt nur noch mit triftigem Grund möglich, der dem zuständigen Prüfungs­ausschuss unverzüglich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars anzuzeigen und glaubhaft zu machen ist

 

  • Regelung über Eintragungen in Textsammlungen bei Prüfungen
    Die Regelung gilt unmittelbar für Studierende, die im Studiengang Rechtswissenschaft und im Aufbaustudium Recht der Wirtschaft eingeschrieben sind. Diese Regelung gilt zudem analog für Studierende, die in folgenden Studiengängen an der Juristischen Fakultät eingeschrieben sind:
    • Bachelor/Master of German and Polish Law und Magister des Rechts
    • Recht und Politik/Politik und Recht
    • Recht und Wirtschaft|Wirtschaft und Recht
    • Europäisches Wirtschaftsrecht
    Für alle Studiengänge, die der ASPO unterliegen, gilt anstelle des zitierten § 14 Abs. 1 SPO die Parallelvorschrift in § 21 Abs. 1 ASPO.
  • Formulare für den Rücktritt von Prüfungen
  • Anleitung zur Prüfungsanmeldung in viaCampus

 

Wo erhalten Sie Ihre korrigierten Klausuren und Hausarbeiten?

In der Vorlesungszeit können Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten immer dienstags und donnerstags, 13 - 14 Uhr, im HG 131a, abholen; in der vorlesungsfreien Zeit dienstags, 13 - 14 Uhr.

Abholbereit sind Vorlesungsabschlussklausuren der Juristischen Fakultät und Klausuren aus den Übungen für Fortgeschrittene sowie Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene ab WS 2019/2020. Ausgenommen davon sind Prüfungsleistungen, für die Hochschullehrer*innen ein davon abweichendes Rückgabe-/Einsichtnahmeverfahren festgelegt haben. Andere schriftliche Prüfungsleistungen können Sie ggf. auf Anfrage beim jeweiligen Lehrstuhlsekretariat abholen (betrifft v.a. ältere Prüfungsleistungen) oder am Lehrstuhlsekretariat nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen (betrifft v.a. Online-Prüfungen).

Wenn Sie Ihre Klausuren zur angegebenen Zeit nicht abholen können, senden Sie bitte einen frankierten und an Sie adressierten Umschlag an das Dekanat der Juristischen Fakultät. Geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Matrikelnummer an sowie die genaue Bezeichnung der mitgeschriebenen Klausuren (z.B. GK I Zivilrecht). Die Klausuren werden Ihnen dann zeitnah zugesendet.

Hausarbeiten für Anfänger*innen und Fortgeschrittene

Die persönliche Abgabe der Hausarbeiten für Anfänger*innen und Fortgeschrittene erfolgt zentral am 14. Oktober 2024, 9 bis 15 Uhr, HG 131a. Für die persönliche Abgabe vor Frist­ablauf steht Ihnen der zentrale Abholtermin für Klausuren und Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit dienstags, 13 - 14 Uhr, HG 131a, zur Verfügung.

Die Hausarbeit kann auch postalisch eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Tag des Eingangs bei der Aufgabenstellerin oder dem Aufgabensteller. Das Risiko, dass die Arbeit nicht oder nicht fristgerecht eingeht, tragen Sie selbst.

Die elektronische Fassung der Arbeit ist zwingend innerhalb der Frist (d. h. am Abgabetag) per E-Mail im jeweiligen Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Sofern die Arbeit laut Aufgabensteller*in von Ihnen eigenständig bei Plagscan hochgeladen werden soll, ist die Zusendung der Arbeit per E-Mail jedoch entbehrlich.

Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaft hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 be­schlos­sen, nach der Anonymisierung der Klausuren nunmehr auch die Hausarbeiten für An­fän­ge­rin­nen und An­fän­ger sowie Fortgeschrittene zu anonymisieren. D. h., das Deckblatt Ihrer Hausarbeit soll nur noch folgende Angaben enthalten:

  • Matrikelnummer
  • Bezeichnung der Hausarbeit
  • Benennung der/s Aufgabensteller/-in
  • Ausgabe- und Abgabetermin der Hausarbeit

Ein Musterdeckblatt finden Sie unter Hinweise/Dokumente zum Download.

Die entsprechend angepasste Eigenständigkeitserklärung (Anhang 2 zu § 19 Abs. 4, § 30 SPO 2022), die Sie Ihrer Hausarbeit beifügen müssen, finden Sie ebenfalls unter Hinweise/Dokumente zum Download.

Hausarbeit im Zivilrecht für Anfänger*innen

Aufgabensteller: Prof. Dr. Benjamin Lahusen

Ausgabetermin: Montag, 29. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024

Hausarbeit im Strafrecht für Anfänger*innen

Aufgabensteller: Prof. Dr. Christian Becker

Ausgabetermin: Montag, 29. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024

Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Anfänger*innen

Aufgabensteller: Prof. Dr. Stefan Haack

Ausgabetermin: Montag, 29. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024

 

 

Hausarbeit im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Aufgabensteller: N.N. (Lehrstuhlvertreter)

Ausgabetermin: Montag, 22. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024

Hausarbeit im Strafrecht für Fortgeschrittene

Aufgabensteller: Prof. Dr. Christian Becker

Ausgabetermin: Montag, 22. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024

Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Aufgabensteller: N.N. (Professurvertreter)

Ausgabetermin: Montag, 22. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024

 

 

Wo können Sie sich Ihre Hausarbeiten (und Klausuren) abholen?

In der Vorlesungszeit können Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten immer dienstags und donnerstags, 13 - 14 Uhr, im HG 131a, abholen; in der vorlesungsfreien Zeit dienstags, 13 - 14 Uhr.

Abholbereit sind Vorlesungsabschlussklausuren der Juristischen Fakultät und Klausuren aus den Übungen für Fortgeschrittene sowie Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene ab WS 2019/2020. Ausgenommen davon sind Prüfungsleistungen, für die Hochschullehrer*innen ein davon abweichendes Rückgabe-/Einsichtnahmeverfahren festgelegt haben.

Andere schriftliche Prüfungsleistungen können Sie ggf. auf Anfrage beim jeweiligen Lehrstuhlsekretariat abholen (betrifft v.a. ältere Prüfungsleistungen) oder am Lehrstuhlsekretariat nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen (betrifft v.a. Online-Prüfungen).

Wenn Sie Ihre Klausuren zur angegebenen Zeit nicht abholen können, senden Sie bitte einen frankierten und an Sie adressierten Umschlag an das Dekanat der Juristischen Fakultät. Geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Matrikelnummer an sowie die genaue Bezeichnung der mitgeschriebenen Klausuren (z.B. GK I Zivilrecht). Die Klausuren werden Ihnen dann zeitnah zugesendet.

Schwerpunktbereich-Seminare

SPB 1

Seminar "Anwaltsrecht und Anwaltshaftung"
Prof. Dr. Oliver L. Knöfel
Anmeldung bis 9.4.2024 an ebert@europa-uni.de
Vorbesprechung: 10.4.2024, 16 - 18 Uhr, HG 217
Vorlesungselement BerufsR: 31.5. & 1.6.2024, jeweils 10 - 16 Uhr
(10 Stunden berufsrechtliche Lehrveranstaltung für die § 43f BRAO-Bescheinigung)
Seminarvorträge: 5.7. & 12.7.2024, jeweils 11 - 18 Uhr

 

SPB 1, 3, 4 und 5:

Seminar "Arbeitsrechtliche Grund- und Menschenrechte"
Prof. Dr. Eva Kocher
Vorbesprechung: 10.4.2024, 14 - 16 Uhr c. t.
Einzeltermine: 17.4., 5.6., 26.6.2024, jeweils 14 - 16 Uhr c. t.
Blocktermin: 12./13.72024., 10 - 18 Uhr

 

SPB 1, 4 und 5:

Seminar "Datenschutz- und Digitalrecht"
Prof. Dr. Ines Härtel
Anmeldung: 29.1. - 19.2.2024 an LS-Haertel@europa-uni.de
Vorbesprechung und Themenausgabe: 28.2.2024, 11:15 - 12:45 Uhr, HG 217
Blockveranstaltung: 13. - 15.6.2024

 

SPB 2:

Seminar "Grundfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts"
Prof. Dr. Christian Becker
Termine: wöchentlich, dienstags, 14 - 16 Uhr c.t.
(zunächst wöchentlich; ggf. zum Semesterende verblockt)

 

SPB 7:

Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts"
Prof. Dr. Johannes Weberling

 

(Änderungen vorbehalten!)

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Schwerpunktbereich 1 - Privat und Wirtschaftsrecht
(Koordinator: Prof. Dr. Benjamin Lahusen)

Schwerpunktbereich 2 - Strafrecht
(Koordinatorin: Prof. Dr. Gudrun Hochmayr)

Schwerpunktbereich 3 - Völkerrecht
(Koordinator: Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg)

Schwerpunktbereich 4 - Staat und Verwaltung
(Koordinator: Prof. Dr. Stefan Haack)

Schwerpunktbereich 5 - Europarecht
(Koordinator: Prof. Dr. Carsten Nowak)

Schwerpunktbereich 6 - Polnisches Recht
(Koordinator: Prof. Dr. Maciej Małolepszy)

Schwerpunktbereich 7 - Medienrecht
(Koordinator: Prof. Dr. Johannes Weberling)

Schwerpunktbereich 8 
(Koordinatorin: Prof. Dr. Claudia M. Hofmann)

 

Die für den jeweiligen Schwerpunktbereich zugeordneten Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte Anlage 2 der geltenden Studien- und Prüfungsordnung.

Allgemein

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer Hausarbeit (60 %) und einer mündlichen Prüfung (40 %). Sie ergänzt die staatliche Pflicht­fach­prüfung. Ob Sie zuerst die SPB-Prüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.

Seit dem Wintersemester 2023/2024 können Sie entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die beiden Prüfungen ablegen wollen.

 

Hausarbeit

Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt sechs Wochen. Inhaltlich kann sie sich sowohl auf den Pflichtteil als auch auf den Wahlpflichtteil des SPB beziehen. Für die Hausarbeit wird ein Umfang einschl. der Fußnoten, aber ohne Leerzeichen von 80.000 Zeichen empfohlen. In der Regel erhalten Sie das Thema von der Auf­gaben­stellerin bzw. vom Aufgabensteller (Hochschullehrende) nach vorheriger Rücksprache. Die Hausarbeit kann wahlweise außerhalb oder innerhalb eines Seminars angefertigt werden. Der Hausarbeit ist die Eidesstattliche Versicherung (Anhang 1 der Studien- und Prüfungsordnung) beizufügen. Die Korrektur­frist dauert drei Monate.

"Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten und SPB-Haus­ar­bei­ten" als Empfehlung des Prüfungs­aus­schusses für korrektes wissenschaftliches Arbeiten Zulassungsvoraussetzungen

  • bestandene Zwischenprüfung
  • bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
  • bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
  • Immatrikulation an EUV

Mit der Anmeldung zur Hausarbeit bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.

Zuordnung der SPB zu den Hauptrechtsgebieten
(§ 38 Satz 3 SPO 2022 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2 PO-Bachelor 2019)

SPB 1 - Privat- und Wirtschaftsrecht → Leistungskontrolle im Zivilrecht
SPB 2 - Strafrecht → Leistungskontrolle im Strafrecht
SPB 3 - Völkerrecht → Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht
SPB 4 - Staat und Verwaltung → Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht
SPB 5 - Europarecht → Leistungskontrolle im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht
SPB 7 - Medienrecht → Leistungskontrolle im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht

Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt gegenüber der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

 

Mündliche Prüfung

Die mündliche SPB-Prüfung, zu der Sie sich beim Prüfungsamt anmelden müssen, umfasst den Pflichtteil des gewählten SPB sowie die bei der Anmeldung angegebenen Lehrveranstaltungen. Sie dauert pro Kandidat 30 Minuten; Gruppenprüfungen sind möglich.

Zulassungsvoraussetzungen

  • bestandene Zwischenprüfung
  • bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
  • bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
  • Immatrikulation an EUV
  • Hausarbeit mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
    (Gemäß der Änderungssatzung vom 29. Juni 2023 ist die Hausarbeit nicht mehr Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung)
  • Vorlesungsabschlussklausur Europarecht mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
  • Nachweis über belegte Lehrveranstaltungen im SPB (14 SWS)
  • Nachweis von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen

Mit der Anmeldung zur mündlichen Prüfung bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.

 

Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung

Wer die Hausarbeit nicht bestanden hat, kann diese einmal mit einem neuen Thema wiederholen. Für den Wiederholungsversuch kann ein anderer SPB gewählt werden. Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, kann auch diese einmal wiederholen.

Wenn Sie die SPB-Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ablegen (Freiversuch), gilt Folgendes: Bei Nichtbestehen gilt die SPB-Prüfung als nicht unternommen, d.h. Ihnen stehen noch der Normal- und der Wiederholungsversuch zur Verfügung. Bei Bestehen können Sie im selben SPB zur Notenverbesserung antreten.

 

 

Zur mündlichen SPB-Prüfung melden Sie sich in der angegebenen Frist im Prüfungsamt an. Senden Sie Ihre Unterlagen und das aus­gefüllte Zu­las­sungs­gesuch sowie das Formular zum Nachweis der SWS im SPB per E-Mail an Frau Fürst-Herfert (fuerst-herfert@europa-uni.de).

 

Prüfungszeitraum

17.06. - 21.06.2024 (Anmeldung vom 02.04. - 03.05.2024)

09.12. - 13.12.2024 (Anmeldung vom 07.10. - 30.10.2024)

 

Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durch­geführt werden. Bei einer Gruppenprüfung dürfen nicht mehr als vier Studierende geladen werden. (§ 42 Abs. 2 SPO)

 

Formulare für die Anmeldung zur mündlichen SPB-Prüfung

  • Zulassungsgesuch zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung
  • Formular zum Nachweis der SWS im SPB
  • Formular zum Nachweis der SWS im SPB 1

 

Prüfungsverhinderung

Eine krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung ist durch ein amts­ärzt­li­ches Attest nachzuweisen (vgl. § 44 SPO) und dem Prü­fungs­aus­schuss unter Zuhilfenahme des dafür vorgesehenen Formulars un­ver­züg­lich schriftlich anzuzeigen.

Die mündlichen SPB-Prüfungen finden in der Woche vom 09.12. - 13.12.2024 statt.

Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei einer Gruppen­prü­fung dürfen nicht mehr als vier Studierende geladen werden. (§ 42 Abs. 2 SPO 2019/2022)

Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission soll im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschriebenen Studierenden, insbesondere den zur Prüfung bereits zugelassenen, sowie mit der Ausbildung oder Prüfung von Juristinnen und Juristen befassten Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören. Bitte setzen Sie sich mit der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission (Erstgenannte*r in der Übersicht) vorab in Verbindung, um die Möglichkeit der Teilnahme zu erfragen.

 

Veröffentlichung der Übersicht erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende November

Um Sie bei Ihrer eigenen Studienplanung zu unterstützen, werden die Lehrveranstaltungen der einzelnen SPB drei Semester im Voraus geplant.

Die den einzelnen SPB zugeordneten Pflicht- und Wahlpflichtfächer bzw. Kern- und Ergänzungsfächer ergeben sich aus der Anlage 2 der Stu­dien- und Prü­fungs­ordnung.

Die Detailregelungen zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung finden Sie in der Studien- und Prü­fungs­ordnung.

"Corona-Semester"

Abweichungen von den im BbgHG genannten Regelstudienzeiten und Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Prüfungsleistungen während der SARS-CoV-2-Pandemie im WS 2021/2022, SoSe 2021, WS 2020/2021 und SoSe 2020

Gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 , § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 der Verordnung zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie im Hoch­schul­bereich (Hoch­schulpandemieverordnung – HPandV) verlängern sich für Studierende, die im Wintersemester 2021/2022 und/oder im Som­mer­se­mes­ter 2021 und/oder im Winter­semester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2020 in einem Stu­dien­gang eingeschrieben waren, die in § 21 BbgHG genannten Fristen für die Erbringung von fach­se­mes­ter­ge­bun­de­nen Prüfungsleistungen. Daraus ergeben sich ebenfalls Folgen für die BAföG-Bescheinigung.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Studienfachberaterinnen gern zur Verfügung.

Kontakt

Michaela Ignatius

Studienfachberaterin

Sprechzeiten

Vorlesungszeit

Persönlich: Mo., 13-14 Uhr, Do., 14-15 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit:

Persönlich: Do., 13-14 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr

Studiengänge Rechtswissenschaft, Recht und Politik/Politik und Recht und Aufbaustudium Recht der Wirtschaft

Birgit Müller

Studienfachberaterin

Sprechzeiten

Vorlesungszeit

Persönlich: Mo., 13-14 Uhr, Do., 14-15 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit:

Persönlich: Do., 13-14 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr

Studiengang Rechtswissenschaft, insb. Examensvorbereitung (Unirep) und Aufbaustudium Recht der Wirtschaft

Ewa Szkarłat

Studienfachberaterin

Sprechzeiten

Vorlesungszeit

Persönlich: Mo., 13-14 Uhr, Do., 14-15 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit:

Persönlich: Do., 13-14 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr

Deutsch-Polnisches Jurastudium, Recht und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht und Aufbaustudium Recht der Wirtschaft