BAföG
Wichtiges zur Antragstellung und zum Formblatt 5
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig für Studierende der Viadrina ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Frankfurt (Oder). Dort und auf bafög.de gibt es alle Formulare für den Antrag. Der Antrag kann auch digital gestellt werden.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie BAföG bis zum Ende des 4. Fachsemesters. Für die Weiterbewilligung benötigen Sie gemäß § 48 BAföG das von der BAföG-Beauftragten der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann, auszustellende Formblatt 5.
Wie und wo erhalte ich das Formblatt 5?
Senden Sie Ihren Notenspiegel aus viaCampus per E-Mail an BAfoeG-Jura@europa-uni.de; GPLaw-Studierende auch die Nachweise der polnischen Leistungen. Das Formblatt 5 wird Ihren Leistungen entsprechend ausgestellt und von der BAföG-Beauftragten unterschrieben. Danach liegt es im HG 156 zur Abholung bereit.
Bitte beachten Sie, das die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Bescheinigung bis zu 3 Wochen betragen kann.
Welche Leistungen muss ich nachweisen?
Mindestleistungen für die Ausstellung der BAföG-Bescheinigung
Vor Ende der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters: mindestens 7 Leistungen.
Vor Ende der Vorlesungszeit des 5. Semesters (Rückwirkung aber nur bei Vorlage innerhalb der ersten 4 Monate des 5. Semesters): Zwischenprüfung oder mindestens 10 relevante Leistungen, davon: Zwischenprüfung oder mindestens 5 Grundkurse oder 4 Grundkurse und eine Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger.
Vor Ende der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters: mindestens 13 relevante Leistungen, davon: Zwischenprüfung und mindestens eine Leistungskontrolle.
Nach Ende der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters: mindestens 16 relevante Leistungen, davon: Zwischenprüfung und mindestens zwei Leistungskontrollen.
Was sind relevante Leistungen?
Als relevante Leistungen zählen nur die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen, die für das Bestehen der Leistungskontrollen erforderlichen Teilleistungen (in jedem Hauptrechtsgebiet eine Hausarbeit für Fortgeschrittene und zwei Klausuren in der Übung für Fortgeschrittene), zwei Schlüssel- und/oder Zusatzqualifikationen (= eine Leistung), die Klausur im Europarecht sowie ein Schwerpunktbereichsseminar. Nicht gezählt werden weitere Hausarbeiten, weitere Klausuren in den Übungen, weitere Seminare sowie weitere Schlüssel- und Zusatzqualifikationen.
Mindestleistungen für die Ausstellung der BAföG-Bescheinigung
Nach dem 3. Fachsemester: 60 ECTS
Nach dem 4. Fachsemester: 90 ECTS
Nach dem 5. Fachsemester: 120 ECTS
Nach dem 6. Fachsemester: 150 ECTS
Folgen für die BAföG-Bescheinigung
Nach der Verordnung zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich (Hochschulpandemieverordnung - HPandV) vom 13.10.2020, die zuletzt am 1.3.2022 geändert wurde, gilt für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben und grundsätzlich nicht beurlaubt waren, eine um die Zahl dieser miterlebten "Corona-Semester" verlängerte Regelstudienzeit.
Im Hinblick auf die BAföG-Bescheinigung (Formblatt 5) führt das im praktischen Ergebnis dazu, dass diese bis zu vier Semester nicht mitgezählt werden.
Wie lange erhalte ich BAföG?
Grundsätzlich erhalten Studierende BAföG bis zum Ende der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) – auch in den Semesterferien. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden – zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Kindererziehung, Gremientätigkeit oder Pflege einer nahen angehörigen Person.
Kontakt
Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann
BAföG-Beauftragte
- Große Scharrnstraße 59 | 15230 Frankfurt (Oder)
- Raum: HG 156
- +49 (0) 335 5534 2545
- chofmann@europa-uni.de
Sprechzeiten
Nach Vereinbarung
Paula Stasiak
Sekretariat
- Große Scharrnstraße 59 | 15230 Frankfurt (Oder)
- Raum: HG 156
- +49 (0) 335 5534 2258
- BAfoeG-Jura@europa-uni.de
Sprechzeiten
Dienstag - Donnerstag von 9-13 Uhr
Montag und Freitag per Mail und Telefon
Hinweis in eigener Sache
Die BAföG-Beauftragte ist nur für die Bescheinigungen zuständig, die die Ausbildungsstätte erteilt. Für die meisten anderen BAföG-Themen sollten Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter*innen des BAföG-Amts im Studentenwerk wenden.