Wissenswertes
FAQ und Hinweise
Hier finden Sie wichtige Hinweise zu den Voraussetzungen einer Promotion am Lehrstuhl, der Anfertigung von Seminar- und SPB-Hausarbeiten, den Anforderungen an Remonstrationen und den Bedingungen für Empfehlungsschreiben. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie sich mit Fragen an das Lehrstuhlsekretariat wenden.
Promotionsbewerbungen, die dem Forschungsprofils des Lehrstuhls entsprechen, sind gerne und jederzeit willkommen.
Bitte prüfen Sie vor einer Anfrage zunächst selbstständig, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät erfüllen. Ist dies nicht der Fall, scheidet eine Betreuung durch Prof. Schirmer grundsätzlich aus.
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, stellen Sie gerne per E-Mail eine Betreuungsanfrage mit folgenden Angaben/Anhängen an das Lehrstuhlsekretariat:
- E-Mail-Text aus dem klar hervorgeht, warum Sie promovieren wollen, warum Prof. Schirmer Ihr Betreuer sein soll und wie Sie die Promotion finanzieren wollen
- Kurz-Exposé Ihres geplanten Promotionsvorhabens mit Zeitplan (max. 5 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Notenübersicht
Bei der Erstellung von Seminar- und SPB-Hausarbeiten beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.
Informationen der Fakultät zur SPB-Hausarbeit
Hinweise der Fakultät zur Anfertigung von Seminar- und SPB-Hausarbeiten
Die Remonstration ist schriftlich und elektronisch (pdf) im Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, welche Bewertungsfehler dem Korrektor unterlaufen sind. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund. Der Remonstration ist die Arbeit und die Erstkorrektur beizufügen.
Erfolgt eine zentrale Besprechung der Arbeit (Klausurbesprechung, Hausarbeitsbesprechung etc.), ist eine Remonstration nur zulässig, wenn eine Teilnahme an der Besprechung nachgewiesen wird. Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Notenveröffentlichung.
Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung Ihrer Arbeit auch zu einer Verschlechterung der Benotung führen kann!
Gerne unterstützen wir Sie für ein Stipendium oder Auslandsaufenthalt mit einem Empfehlungsschreiben. Eine Empfehlung wird von Prof. Schirmer aber nicht leichtfertig ausgesprochen. Damit Sie für eine Empfehlung in Betracht kommen, müssen Sie zumindest
- Prof. Schirmer aus einer Lehrveranstaltung persönlich bekannt sein und
- überdurchschnittlichen Studienleistungen aufweisen, die Sie auch und gerade in Prof. Schirmers Lehrveranstaltungen unter Beweis gestellt haben.
Wenn Sie diese Mindestvoraussetzungen erfüllen, stellen Sie gerne per E-Mail eine Anfrage mit folgenden Angaben/Anhängen an das Lehrstuhlsekretariat:
- E-Mail-Text aus dem klar hervorgeht, warum Sie für ein Empfehlungsschreiben in Betracht kommen (s.o.), für welche Institution oder Fördergeber die Empfehlung ausgesprochen werden soll und welche formalen Vorgaben und Fristen gelten
- Motivationsschreiben, das auch Ihr extracurriculares Engagement verdeutlicht (max. 2 Seiten)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Notenübersicht
Nach einer Prüfung Ihrer Unterlagen melden wir uns zeitnah bei Ihnen, ob Prof. Schirmer eine Empfehlung für Sie ausspricht.
Bitte planen Sie für die Erstellung von Empfehlungsschreiben eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen ein.