Schwerpunkt
Schwerpunkt
Wovon gehen wir aus
Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und ist Grundlage gesellschaftlicher Wertschöpfung und Wissensproduktion; die gesellschaftliche Organisation der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit hängen dabei eng miteinander zusammen und voneinander ab.
Recht gestaltet Arbeit; diese ist in Recht eingebettet. Die Institutionen des Arbeits- und Sozialrechts – Gesetzgeber, Gerichte, Behörden, Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Beschäftigte, Tarifparteien, Mitbestimmungsakteure, Verbände – sind von fundamentaler Bedeutung für die Gestaltung von Ordnungen der Arbeitsgesellschaft. Gesellschaftliche Ungleichheiten, Stereotypen und Machtverhältnisse spiegeln sich in Arbeit und Recht; aber rechtliche Normen, Verfahren und Institutionen tragen auch dazu bei, dass Arbeit gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Leitbild
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies geht auf der Grundlage verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Analysen davon aus, dass sich das Recht der Erwerbsarbeit bestimmten normativen Herausforderungen stellen muss:
Die Voraussetzungen für eine demokratische, soziale, inklusive und rechtsstaatlich organisierte Gesellschaft werden in der Erwerbsarbeit geschaffen, mit der Menschen sich ihre wirtschaftliche Existenz sichern und in der sie Erfahrungen von Macht und Ohnmacht, aber auch von Selbstbestimmung, Solidarität, Mitgestaltung und Selbstwirksamkeit machen bzw. machen können. Es sollte deshalb Aufgabe des Rechts sein, Räume für selbstbestimmtes Handeln offen zu halten, zu ermöglichen und zu schaffen, die alle Menschen in gleicher Weise ermächtigen und befähigen. Für die Wahrnehmung von Autonomieräumen in der Erwerbsarbeit spielt Solidarität und kollektives Handeln eine herausragende Rolle. Ihre Gewährleistung muss eine der zentralen Aufgaben des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sein; umgekehrt sollen Mitbestimmung und kollektives Handeln dem Recht Gestalt geben können.
Die Arbeit des C*LLaS konfrontiert diese normativen Anforderungen des Rechts der Erwerbsarbeit mit seiner kapitalistischen Verfasstheit und seiner Einbettung in vergeschlechtlichte und postkoloniale Ungleichheitsverhältnisse – auch das Antidiskriminierungsrecht ist insofern ein wichtiger Forschungsgegenstand für uns.
Was uns interessiert
Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammenhang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Fragen aus deutschen und europäischen Rechtsordnungen dienen dabei als Ausgangspunkt für eine vergleichende Forschungsperspektive, die auf transnationale und globale Zusammenhänge gerichtet ist.
Zu unseren Themenschwerpunkten gehören neben dem europäischen und kollektiven Arbeitsrecht insbesondere Fragen der Care-Arbeit (insbesondere Live-in-Arbeit), transnationaler Wertschöpfungsketten/Wirtschaft und Menschenrechte sowie der digitalen Plattformarbeit.
Methodisch liegt ein Schwerpunkt in der – rechtssoziologisch informierten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts. Die Arbeit des Centers ist insofern durch einen reflexiven Umgang mit dem Recht gekennzeichnet: Es engagiert sich für eine interdisziplinäre Forschung, die Eigendynamiken des Rechts und des Rechtssystems zu verstehen sucht und gleichzeitig das Recht in seiner Doppelgestalt als Gewalt- und Herrschaftsverhältnis sowie Macht- und Emanzipationsressource kritisch reflektiert.
Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissenschaftler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien, Methoden und die Empirie. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der Arbeitsrechtsforschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kulturwissenschaften einschließlich der Gender Studies zusammengebracht werden.
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies macht einen an der Viadrina seit 2009 bestehenden Forschungsschwerpunkt sichtbar, institutionalisiert ein wissenschaftliches Netzwerk und engagiert sich in der internationalen Entwicklung der Arbeitsrechtsforschung. Die Förderung von Promovend:innen, Postdos und forschungsinteressierten Studierenden spielt dabei eine besondere Rolle; die Arbeit am C*LLaS ist insofern durch eine kooperatives Arbeitsumfeld geprägt. Das C*LLaS arbeitet darüber hinaus im Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse und steht hierfür in engem Austausch mit Rechtspraxis und Rechtspolitik.