Keine inhaltliche Besprechung von Hausarbeiten

Eine inhaltliche Besprechung von Hausarbeiten im Schwerpunktbereich Völkerrecht wird nicht durchgeführt. Fachliche Hinweise sowie Literaturhinweise werden nicht erteilt! Nach der Vergabe des Themas ist einzig möglich, dass der/die KandidatIn einen Gliederungsentwurf einreicht und eine kurze Stellungnahme erhält.

Aufgrund vermehrter Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass eine inhaltliche Besprechung von Hausarbeiten im Schwerpunktbereich Völkerrecht nicht durchgeführt wird. Fachliche Hinweise sowie Literaturhinweise werden nicht erteilt! Nach der Vergabe des Themas ist einzig möglich, dass der/die KandidatIn einen Gliederungsentwurf einreicht und eine kurze Stellungnahme erhält.

Bedenken Sie bei Ihrer Bearbeitung, dass Sie wissenschaftlich arbeiten! Ihre Aufgabe ist es zu zeigen, dass Sie juristisch arbeiten und argumentieren können! Mithilfe von geltendem Recht, Rechtsprechung und Literatur sollen Sie begründete Ergebnisse für die Fragestellung des Sachverhalts liefern. Ihr Lösungsweg und Ihre Argumentation interessieren.

Für die Formatierung orientieren Sie sich bitte an den Vorgaben zur Erstellung einer Hausarbeit bzw. Seminararbeit am Lehrstuhl, die Sie unter auf der Homepage des Lehrstuhls finden. Eine Seitenbegrenzung für SPB-Hausarbeiten gibt es (abweichend vom Merkblatt) nicht.


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