Doktoranden
Promotion am Lehrstuhl
Herr Prof. Dr. Bartosz Makowicz betreut Promotionsvorhaben, die thematisch seinen Forschungsschwerpunkten zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere: Compliance und Compliance Management, Ethik und Integrität in Organisationen, ausgewählte Compliance-Themenfelder (zum Beispiel Korruptionsprävention, Hinweisgebersysteme, etc.), Unternehmenssanktionenrecht, vergleichendes Verfassungsrecht (insbesondere deutsches und polnisches Verfassungsrecht). Möglich ist auch eine interdisziplinäre Themenstellung.
Neue Promotionsvorhaben
Sollten Sie an der Bearbeitung eines Promotionsvorhabens unter Betreuung von Prof. Makowicz Interesse haben, so beachten Sie zunächst bitte die formalen Anforderungen der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Viadrina. Falls Sie diese erfüllen oder daran Interesse haben, den besonderen Qualifikationsnachweis im Rahmen eines Schwerpunktbereichsseminars zu erbringen, kontaktieren Sie uns gerne!
Vor der Kontaktaufnahme bitten wir Sie jedoch, weitere Anmerkungen zur Kenntnis zu nehmen, die wir in diesem Dokument zusammengefasst haben.
Die Rolle der Kapitalgesellschaftsorgane bei der Verwirklichung der Compliance-Funktion im deutschen und polnischen Recht
Dr. Bartosz Jagura, LL.M.
Die Publikation stellt die erste der Rolle der Kapitalgesellschaftsorgane bei der Verwirklichung der Compliance-Funktion gewidmete Ausarbeitung auf dem polnischen Markt, die klar formuliert, woraus diese im Unternehmen bestehen. Den grundlegenden Punkt der Überlegungen bildet die Analyse von Pflichten der Kapitalgesellschaftsorgane hinsichtlich des Erfordernisses der Verwirklichung dieser Funktionen. Es werden ausführlich die Lösungen im deutschen Recht besprochen – Musterlösungen hinsichtlich der Auffassung der Bestimmung von Pflichten der Gesellschaftsorgane. Auf der Grundlage der juristisch-komparativen Überlegungen analysiert der Autor die in Polen dominante Betrachtungsweise der Bestimmung von Pflichten der Mitglieder der Kapitalgesellschaftsorgane, anschließend zeigt er die Nachteile dieser Lösungen auf. Die besondere Aufmerksamkeit richtet er der Kompetenzaufteilung zwischen den Gesellschaftsorganen: dem Vorstand und Aufsichtsrat.
Steuerung von Corporate Social Responsibility durch Recht: Der normative Rahmen der Unternehmensverantwortung im europäischen und globalen Raum
Dr. David Wolfmeyer, LL.M.
Der Appell an Unternehmen, ihrer «Verantwortung» gerecht zu werden, ist ebenso alt wie aktuell. Bereits seit einiger Zeit wird über Ausmaß und Konzeption unternehmerischer Verantwortungsübernahme unter dem Begriff «Corporate Social Responsibility» (CSR) diskutiert. CSR wurde dabei lange in einem nicht-rechtlichen, weil «freiwilligen» Bereich verortet und gerade als (globale) Alternative zur hoheitlichen Regulierung verstanden. Zuletzt haben jedoch auch staatliche und überstaatliche Stellen die Dynamik der Thematik aufgegriffen, sodass vermehrt von einer «Verrechtlichung» der CSR gesprochen wird. Diese These greift das Buch auf, indem es das vielfältige Normenmaterial der CSR-Politik identifiziert und strukturiert und damit einen Zugang zu einer rechtlichen Betrachtung der Thematik schafft.
Das Sieben-Säulen-Modell der Korruptionsprävention in global agierenden Unternehmen
Dr. Uta Christina Zentes
Uta Christina Zentes analysiert in diesem Buch, welche wesentlichen Elemente ein Programm zur Korruptionsprävention enthalten muss, um regulatorisch vollständig zu sein. Hierzu werden die wesentlichen der weltweit bestehenden Leitlinien und Prüfungsstandards sowie die deutschen Literaturmeinungen zur Korruptionsprävention und zu Compliance Management Systemen analysiert und ausgewertet. Das Sieben-Säulen-Modell zur Korruptionsprävention formuliert die notwendigen Elemente eines unternehmensinternen Anti-Korruptionsprogramms für international agierende Unternehmen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, dass eine Vielzahl parallel gültiger nationaler und internationaler Vorgaben zur Korruptionsprävention in Unternehmen und Organisationen existiert.
Die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Dr. Wolfgang Steiner, LL.M.
Das Werk beschäftigt sich mit der Rechtfertigung von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies ist vor allem im Bereich informationsbezogener Maßnahmen von großer praktischer Bedeutung, da der Gesetzgeber seit dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) eine Vielzahl von Gesetzen geschaffen hat, die einen Ausgleich zwischen dem Schutz der engeren persönlichen Lebenssphäre einerseits und dem Informationsinteresse des Staates anderseits schaffen sollen. Das Thema gewinnt zunehmend an Aktualität, da es aufgrund der steigenden Technisierung für staatliche Stellen einfacher wird, private Informationen der Bürger zu erhalten und durch die Verknüpfung dieser Informationen ein vollständiges Bild eines Menschen zu erstellen. Aber auch für die anderen Ausformungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist diese Frage nicht nur von theoretischer Natur, da es hier oftmals um grundrechtsintensive und individualitätsprägende Entscheidungen geht, wie beispielsweise bei dem Recht auf Kenntnis seiner Abstammung, dem Recht auf Freiheit der Namenswahl oder dem Recht auf freie Bestimmung seiner Fortpflanzung.
Die Wirksamkeit ausgewählter staatlicher Maßnahmen zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Eine Promotion von Hannah Ohmer
Seit vielen Jahren setzen sich Wissenschaft und Praxis damit auseinander, wie es Unternehmen gelingen kann, Rechtsverstöße „aus den eigenen Reihen“ zu verhindern und die Mitarbeitenden zur Einhaltung aller Vorgaben zu bewegen. Besondere Aktualität gewinnt das Thema durch die zuletzt neu aufgelebte Diskussion über eine Neuordnung des Unternehmensstrafrechts.
Mit der Promotion wird untersucht, welche Maßnahmen von staatlicher Seite aus ergriffen werden können, um die Zahl der Straftaten, die aus einem Unternehmen heraus begangen werden, zu minimieren. Die Auswahl umfasst u.a. Maßnahmen, die bereits diskutiert aber bislang nicht eingeführt wurden, solche die im Ausland eine Rolle spielen und solche Maßnahmen, die sich in anderen Rechtsbereichen bewährt haben. Untersucht werden beispielsweise die Einführung des Legalitätsprinzips bei der Verfolgung unternehmensbezogener Straftaten, ein verpflichtender Standard für Compliance-Management-Systeme und die Veröffentlichung von Wirtschaftsstraftaten in einem Unternehmensregister. Dadurch leistet die Dissertation einen Beitrag dazu, wirklich effektive Maßnahmen von solchen zu unterscheiden, die rein politische Hintergründe haben oder keine tatsächliche Wirkung entfalten. Im Ergebnis wird ein Paket an staatlichen Maßnahmen formuliert, das die Integrität bestmöglich stärkt.
Compliance (Übereinstimmung) ausländischer Bauinvestitionen in Polen in Ansehung der deutschen Lösungen
Eine Promotion von Hubert Seitz
Der Eintritt Polens in die Europäische Union hatte zur Folge, dass ausländische Investitionen wesentlich zunahmen. Dies betrifft insbesondere deutsche Unternehmen, die aufgrund der Nachbarschaft zu Polen dort gern investieren. Deshalb soll die Darstellung von Normen, die den Investitionsprozess in Polen regeln, den deutschen Unternehmen bei der angemessenen Gestaltung des Verfahrens im Bereich der Compliance hilfreich zur Seite stehen, um rechtswidrigen Handlungen dieser bei Bauinvestitionen in Polen vorzubeugen. Für obiges spricht überdies die Statistik, aus der hervorgeht, dass bereits beinahe die Hälfte aller deutschen Unternehmen Compliance-Verfahren besitzt und sie jederzeit verbessert.
Die auf der Komparatistik des deutschen und polnischen Rechts basierende Forschung soll zur Bestimmung von angemessenen Standards führen, die in Unternehmen eingeführt werden sollten, sodass seine Handlungen im Bereich der Bauinvestitionen auf dem polnischen Terrain mit dem Recht in Einklang stehen. Die Durchführung der erwähnten Forschung ist durch die geografische Nähe beider Staaten sowie durch ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union begründet.
Durch die im Rahmen der Forschung durchgeführte Analyse von Rechtsvorschriften, die den Investitionsprozess in Polen betreffen, sollen Forderungen an den Gesetzgeber formuliert werden, um unerlässliche Veränderungen auf diesem Rechtsgebiet vorzunehmen, die auf die Beschleunigung von Prozeduren bezüglich der Ausgabe von angebrachten Entscheidungen abzielen.
Als unstrittig gilt, dass der Zugang zu Wissen hinsichtlich des in Polen geltenden Rechts für Bauinvestitionen erforderlich ist. Ein weiteres Ziel der Forschungsarbeit ist dementsprechend die Herausarbeitung von Mechanismen, die Ausländern den Zugang zu Informationen erleichtern sollen.
Eine Promotion von Alexander Matuk, L.L.M
Eine Promotion von Christian Kerckhoff
Lieferketten geraten zunehmend in den Fokus des nationalen und europäischen Gesetzgebers. Es bahnt sich ein Wettbewerb zwischen dem angekündigten deutschen Sorgfaltspflichtengesetz und einer etwaigen europäischen Regelung an. Für Unternehmen entstehen neue Risiken, die nicht vollständig ihrer Sphäre zuzuordnen sind, sondern dem Einflussbereich ihrer Zulieferer angehören.
Das Promotionsvorhaben beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung des Lieferkettenmanagements zur Umsetzung der Prüf- und Berichtspflichten im Sorgfaltspflichtengesetz. Dazu werden zunächst die relevanten Begriffe systematisiert und soweit notwendig definiert. Im Anschluss werden Ansätze für ein Lieferkettenmanagementsystem erarbeitet und überprüft, ob und in welcher Form dieses in ein bestehendes Compliancemanagementsystem (CMS) integriert werden kann.
Rechtsgrundlagen und Praxis des Compliance- Krisenmanagements in Unternehmen der Finanzbranche
Eine Promotion von Dennis Conrad:
Kaum ein anderer Wirtschaftszweig in der Bundesrepublik ist so stark staatlich reguliert wie die Finanzbranche. Obgleich die in diesem Sektor tätigen Unternehmen zahlreichen gesetzlichen Vorgaben unterworfen sind, die schwerpunktmäßig die Verhinderung von Rechtsverstößen bezwecken, bleiben bezüglich des repressiven Umgangs mit Compliance- Verstößen derzeit noch viele Fragen ungeklärt.
In diesem Kontext soll das Promotionsvorhaben untersuchen, wie die nationale Umsetzung der sog. Whistleblower- Richtlinie sich auf den bisherigen Rechtsrahmen und die Anwendungspraxis in der Finanzwirtschaft, die schon seit langem zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen verpflichtet ist, auswirken wird.
Ferner fehlt es hierzulande bislang an einem verbindlichen Rechtsrahmen zur Durchführung interner Untersuchungen. Dieser Umstand führt sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden nicht selten zu einem Zustand der Rechtsunsicherheit. Anders ist die Situation in den USA. Dort sind interne Untersuchungen seit Jahrzenten normiert und Teil der Compliance- Praxis. Es wird daher erörtert, ob die diesbezüglichen US- amerikanischen Vorschriften als Vorbild für eine gesetzliche Regelung in Deutschland taugen und wie eine solche konkret ausgestaltet werden könnte.
In engem Zusammenhang mit der Durchführung interner Untersuchungen steht die Thematik der Offenlegung aufgeklärter Verstöße gegenüber staatlichen Stellen. Das Promotionsvorhaben beleuchtet, welche Offenlegungsmöglichkeiten den Unternehmen der Finanzbranche nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, inwieweit diese in der Praxis wahrgenommen werden und ob insofern eine gesetzliche Neuregelung angezeigt erscheint. Sollte hier ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen, wird eine entsprechende Vorschrift formuliert.
Schließlich wird untersucht, wie eine überstandene Compliance- Krise in Finanzinstituten genutzt werden kann, um ein bestehendes CMS möglichst effektiv zu verbessern.
Eine Promotion von Herrn Gianfranco Barchiesi
In Entwicklungsländern sind es oftmals ausländische Unternehmen, die die robustesten Compliance-Management Systeme (CMS) hervorbringen. Bei der Ansiedlung im Ausland oder der Übernahme eines ausländischen Unternehmens wird das in der Muttergesellschaft entwickelte CMS auf die Zweigniederlassung übertragen. Trotzdem bedarf das CMS einer Überarbeitung, damit es seine Wirksamkeit nicht verliert.
Ziel des Projekts ist es, die Anpassung der Elemente von Compliance Management Systemen (CMS) bei ihrer Übertragung auf ausländische Zweigniederlassungen von multinationalen Konzernen zu untersuchen. Dazu sollen die Eigenheiten der verschiedenen Länder, insbesondere die dort anzutreffenden Risikofaktoren und kulturellen Unterschiede geforscht werden, die regelmäßig Anpassungen des CMS erforderlich machen. Ob und inwiefern die einzelnen Elemente eines CMS überarbeitet werden müssen, bestimmt sich auch nach den lokalen Compliance-Gepflogenheiten sowie dem jeweils vorherrschenden Korruptionsverständnis.
Diese Anpassungsaufgabe, birgt zahlreiche Widersprüche und Paradoxien, die ebenfalls Gegenstand der Untersuchung sind. Letztens werden andere Aspekten wie die Prüfung dieser Anpassung, rechtliche Verpflichtung und Dokumentierung untersucht.
Konzeption eines Tax CMS
Eine Promotion von Jürgen R. Müller:
Das Promotionsvorhaben soll ein Modell für ein wirksames Tax Compliance Management System (Tax CMS) entwickeln, mit dessen Hilfe die Verstöße gegen die steuerlichen Pflichten anhand eines risikobasierten Vorgehens systematisch verringert werden.
Neben einer Deskription der grundsätzlichen Anforderungen und Regelungen zu Tax Compliance sowie einer Abgrenzung zu anderen Gebieten (u.a. Corporate Governance) werden Maßnahmen für den Aufbau und Inhalt eines angemessenen Tax CMS erarbeitet. Ausgangspunkt der Untersuchung ist dabei eine Darstellung und Wertung der verschiedenen CMS Modelle als auch des steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems. Dieser schließt sich die Entwicklung eines eigenen Tax CMS an. Ein risikobasiertes Vorgehen erfordert als Gegenstand der Konzeption eines eigenen Tax CMS die Konzeption eines Tax Risk Management Systems (Tax RMS) und deren Integration in das Tax CMS.
Compliance Management Systeme wurden in der Vergangenheit regelmäßig zur Bekämpfung der Korruption konzipiert. Die Notwendigkeit der Konzeption eines Tax CMS wird durch den Anwendungserlass des BMF vom 23.05.2016 zu § 153 AO zum Ausdruck gebracht. Die Arbeit untersucht daher weiterhin die verschiedenen Ansätze der Integration des Tax CMS in das CMS.
Die Anforderungen an die Befolgung der steuerlichen Gesetze ist im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten wesentlich größer. Die Komplexität des Steuerrechts erfordert eine Untersuchung der praktischen Umsetzung des Tax CMS in das Unternehmen.
Gegenstand des Promotionsvorhabens ist auch die Zertifizierung des Tax CMS nach IDW PS 980 zur Dokumentation der Wirksamkeit und Angemessenheit, damit der Nachweis der Enthaftung der handelnden Organe gegenüber der Finanzbehörde gelingt.
Compliance- und andere Managementsysteme – Eine Zusammenschau rechtlicher und be-trieblicher Nutzeffekte beim Einsatz von standardisierten ISO-Managementlösungen im Be-reich der Regeleinhaltung
Eine Promotion von Laura Lang
Organisationen orientieren sich bei der Ausgestaltung ihrer betrieblichen Prozesse häufig an Managementsystemstandardisierungen nach DIN ISO. Die normierten Standards beinhalten als zweckgebundene Rahmenwerke neben Grundsätzen zu den Prozessschwerpunkten als Teilkomponenten zumeist auch anwendungsbereichsbezogene Postulate zum Umgang mit bindenden Verpflichtungen und weisen damit einen fragmentarischen Bezug zur Regeleinhaltung (Compliance) auf.
In der jüngeren Vergangenheit wurden im Bereich der Regeleinhaltung indes eigene Managementsystemstandards nach DIN ISO entwickelt, die schwerpunktspezifisch auf ein systematisches Compliance-Management ausgerichtet sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insb. die DIN ISO 37301 (Compliance-Management-Systeme) als Compliance-Grundnorm zur bereichsübergreifenden Steuerung von Regeleinhaltungsprozessen, die DIN ISO 37002 (Hinweismanagementsysteme) als Compliance-Leitlinie zum systematischen Umgang mit Hinweisen sowie die spezifische DIN ISO 37001 (Anti-Korruptions-Managementsysteme) als Compliance-Sondernorm zur Korruptionsbekämpfung.
Das Promotionsvorhaben soll aufzeigen, welche rechtlichen und betrieblichen Mehrwerte für die Unternehmenspraxis generiert werden können, wenn Compliance- und andere Managementsysteme nach DIN ISO mit Bezug zur Regeleinhaltung in einem Unternehmen eingesetzt werden. Da in vielen Unternehmen bereits Managementsystemstandards nach DIN ISO implementiert sind, sollen die Nutzeffekte exemplarisch unter Berücksichtigung des etablierten Umweltmanagementsystemstandards DIN EN ISO 14001 in Kombination mit den vorgenannten jüngeren Compliance-basierten Managementsystemstandards aufgezeigt werden.
Schwerpunkte der Arbeit bilden insb. eine Untersuchung der Anwendungsmöglichkeiten als Referenzrahmen für die Justiz sowie die Modellierung eines integrierten Managementsystems auf Basis eines Compliance-Managementsystems nach DIN ISO 37301 bestehend aus den vier (4) o. g. Managementsystemstandards.
Interne und externe Verstoßmeldeverfahren
Eine Promotion von Louisa Schloussen
Louisa Schloussen beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema Whistleblowing und schreibt ihre Dissertation zu Verstoßmeldeverfahren. Sie untersucht die Anforderungen an interne Verfahren in Organisationen des privaten und öffentlichen Sektors sowie an externe Verfahren zu den jeweiligen Behörden. Dabei konzentriert sie sich auf die bestehenden unionsrechtlichen Vorschriften und die entsprechenden Umsetzungsnormen in Deutschland. Anhand ihrer chronologischen Untersuchung bewertet sie die rechtliche Entwicklung in der Europäischen Union und in Deutschland. Anschließend formuliert sie ihre Empfehlungen für die Umsetzung der am 16. Dezember 2019 in Kraft getretenen „EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“.
Rechtliche Rahmen der Kontrolle der Wirksamkeit von Compliance Management Systemen
Eine Promotion von Magdalena Gertig, LL.M.
Magdalena Gertig befasst sich in ihrer Forschungsarbeit mit der Analyse der Wirksamkeit von Compliance-Management-Systemen (CMS). Die Grundelemente wirksamer CMS werden definiert und bewertet sowie Maßnahmen zur Kontrolle der Effektivität und Wirksamkeit der Systeme untersucht.
Die Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Deutschland und in Polen
Einr Promotion von Pola Ostałowska. L.L.M.
Das Ziel dieser Dissertation ist es, den Umsetzungsrahmen der Hinweisgeberschutzrichtlinie in Deutschland und Polen zu analysieren und zu bewerten. Zunächst wird der rechtliche Rahmen und der aktuelle Stand der Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) in beiden Ländern untersucht. Hierbei wird geprüft, inwieweit die nationalen Gesetze die Vorgaben der Richtlinie erfüllen und welche Anpassungen vorgenommen wurden oder noch erforderlich sind. Diese Analyse soll Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten und dazu beitragen, die jeweiligen nationalen Kontexte und politischen Entscheidungen besser zu verstehen. Zudem werden die Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinie in beiden Ländern identifiziert. Es wird untersucht, wie interkulturelle Unterschiede sich auf den Umsetzungsspielraum des nationalen Gesetzgebers auswirken.