Remonstrationen in der Übung für Fortgeschrittene
- Die Remonstrationsfrist für die Hausarbeit für Fortgeschrittene ist der 13. Dezember 2024.
- Die Remonstrationsfrist für die 1. Klausur für Fortgeschrittene beginnt mit der Bereitstellung der Lösungsskizze und wird dann hier veröffentlicht.
Die Remonstration gegen eine Klausur oder Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, welche Bewertungsfehler dem/der KorrektorIn unterlaufen sind. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund. Der Remonstration ist die Arbeit und die Erstkorrektur beizufügen.
Bitte geben Sie die vollständigen Unterlagen im geschlossenen Umschlag, adressiert an den Lehrstuhl Prof. Becker in der Poststelle der EUV ab.
Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung Ihrer Arbeit auch zu einer Verschlechterung der Benotung führen kann!
Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen ab der Möglichkeit zur Abholung/Bereitstellung der Lösungsskizze. Genaue Termine finden Sie untenstehend.