Remonstrationen in der Übung für Fortgeschrittene

Frist 10. Dezember 2024

Die Remonstration gegen eine Klausur oder Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, welche Bewertungsfehler dem/der KorrektorIn unterlaufen sind. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund. Der Remonstration ist die Arbeit und die Erstkorrektur beizufügen.

Am Montag, den 25.11. finden Sie eine ausführliche Lösungsskizze der Hausarbeit in Moodle.

Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen ab der Möglichkeit zur Abholung.

Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung Ihrer Arbeit auch zu einer Verschlechterung der Benotung führen kann!

Bitte geben Sie die vollständigen Unterlagen im geschlossenen Umschlag, adressiert an den Lehrstuhl Prof. Becker in der Poststelle der EUV ab.