Remonstrationen in der Übung für Fortgeschrittene

Remonstration

 

 

Bitte holen Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten dienstags von 13-14 Uhr im HG 131a ab.

 

 

 

Die Remonstration gegen eine Klausur oder Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, welche Bewertungsfehler dem/der KorrektorIn unterlaufen sind. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund. Der Remonstration ist die Arbeit und die Erstkorrektur beizufügen.

Bitte geben Sie die vollständigen Unterlagen im geschlossenen Umschlag, adressiert an den Lehrstuhl Prof. Becker in der Poststelle der EUV ab.

Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung Ihrer Arbeit auch zu einer Verschlechterung der Benotung führen kann!

Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen ab der Möglichkeit zur Abholung/Bereitstellung der Lösungsskizze.

 

Remonstration

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