Hinweise zu den Klausuren

zulässige Hilfsmittel in Juristischen Klausuren

 

 

 

Liebe Studierende,

ich möchte Sie auf zwei neue Regelungen zu den Klausuren hinweisen:

 

1. Zugelassene Hilfsmittel bei Klausuren

Bisher war es in den Vorlesungsabschlussklausuren der Grundkurse, der Grundlagenfächer und der Vorlesung Europarecht sowie in den Klausuren der Übungen für Fortgeschrittene gestattet,

 

in Textsammlungen Unterstreichungen, Farbmarkierungen und Verweise auf andere Vorschriften innerhalb derselben oder einer anderen Rechtsquelle anzubringen,
Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel ausschließlich auf der ersten Seite des jeweiligen Gesetzes einzukleben.
 

Dies bleibt weiterhin erlaubt. Neu ist, dass Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel nun beliebig oft und an beliebigen Stellen in der Textsammlung platziert werden dürfen. Sie dürfen darauf aber nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes (z. B. „BGB“) vermerken, nicht einzelne Paragraphen oder andere Zusätze.

 

2. Verspätetes Eintreffen zu Klausuren

Ab sofort gilt, dass Studierende, die zu einer Klausur zu spät erscheinen, maximal 30 Minuten nach tatsächlichem Prüfungsbeginn (nicht nach dem angekündigten Beginn) noch mitschreiben dürfen.

 

Die Bearbeitungszeit wird in diesem Fall nicht verlängert.
Umgekehrt darf der Klausurraum frühestens 30 Minuten nach tatsächlichem Prüfungsbeginn verlassen werden. Damit soll verhindert werden, dass Studierende, die die Klausur vorzeitig verlassen, den zu spät Erscheinenden den Prüfungsgegenstand mitteilen können.
 

 

Herzliche Grüße,

 

Erol Pohlreich

(Studiendekan der Juristischen Fakultät)

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