§ 19 Bestandteile der Zwischenprüfung
(1) 1Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Leistungsüberprüfung. 2Sie wird in Form von Vorlesungsabschlussklausuren und Hausarbeiten für Anfänger und Anfängerinnen durchgeführt.
(2) Zur Zwischenprüfung gehören die folgenden zehn Vorlesungsabschlussklausuren:
- Zivilrecht: Grundkurs I, Grundkurs II und Grundkurs III;
- Strafrecht: Grundkurs I, Grundkurs II und Grundkurs III;
- Öffentliches Recht: Grundkurs I, Grundkurs II und Grundkurs III;
- Rechtsphilosophie oder Logik im Recht oder Europäische Rechtsgeschichte oder Römische Rechtsgeschichte oder Rechtssoziologie (zugleich Leistung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG); ist dabei mehr als eine Klausur erfolgreich absolviert worden, so zählt deren beste.
(3) 1Gegenstand der Vorlesungsabschlussklausuren sind die Stoffgebiete, die in allen der Klausur vorausgehenden Vorlesungen des jeweiligen Faches behandelt worden sind. 2Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt zwei Zeitstunden.
(4) 1Zur Zwischenprüfung gehört ferner eine Hausarbeit für Anfänger und Anfängerinnen in den Hauptrechtsgebieten. 2Hausarbeiten sind von den Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit selbstständig anzufertigen. 3Der Umfang wird von dem Aufgabensteller oder der Aufgabenstellerin vor Ausgabe des Themas elektronisch bekannt gegeben. 4Die Bearbeitungszeit wird vom Prüfungsausschuss, der diese Kompetenz auf seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende übertragen kann, festgelegt und ebenfalls vor Ausgabe des Themas bekannt gegeben. 5Studierende können in einer vorlesungsfreien Zeit Hausarbeiten für Anfänger und Anfängerinnen aus allen drei Hauptrechtsgebieten schreiben.
(5) Die Aufgabenstellung wird durch die für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozierenden vorgenommen.
(6) 1Die Vorlesungsabschlussklausuren sollen in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. 2Werden Wiederholungsklausuren im selben Semester angeboten, sollen diese innerhalb der letzten beiden Wochen des Semesters stattfinden. 3Die Termine für die einzelnen Klausuren werden sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Klausurzeitraums elektronisch bekannt gegeben.
Künftig soll die GK-III-Klausur (ca. eine Woche) vor dem Termin für die GK-I-Klausur stattfinden, da für die GK-I-Klausuren keine Wiederholungsmöglichkeit im selben Semester angeboten wird. Der Tausch ist bei der zukünftigen Planung der Klausurtermine durch das Dekanat zu berücksichtigen.