Banner Viadrina

Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Auslegung der SPO vom 6.7.2016

Den Volltext der Studien- und Prüfungsordnung vom 6.7.2016 finden Sie unter Rechtsvorschriften.

Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Die §§, zu denen der Prüfungsausschuss Auslegungsbeschlüsse gefasst hat, sind blau unterlegt und entsprechend verlinkt.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 die grundsätzliche Fortgeltung/Übertragbarkeit der zur SPO 2016 gefassten Beschlüsse für die SPO 2019 beschlossen.

I.

Allgemeine Regelungen

  § 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Geltungsbereich
Inhalt und Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums
Regelstudienzeit und Beginn
Aufbau des Studiums
Lehrveranstaltungen, Studienverlauf und Formen des Lehrangebots

II.

Gemeinsame Bestimmungen für universitäre Prüfungen

  § 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11

§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
Begriffsbestimmungen
Prüfungsausschuss
Verfahren im Prüfungsausschuss
Prüfungsamt
Prüfer und Prüferinnen
Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
Bewertung von Prüfungsleistungen
Ablieferung von Prüfungsleistungen, Versäumnis, Rücktritt
Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße
Nachträgliches Bekanntwerden von Mängeln im Zulassungs- oder Prüfungsverfahren
Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Schwangerschaft und Elternzeit; Studierende mit Familienaufgaben

III.

Grundstudium und Zwischenprüfung

  § 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
Zweck der Zwischenprüfung
Bestandteile der Zwischenprüfung
Verfahren
Bestehen der Zwischenprüfung
Meldung zu den Prüfungsleistungen
Bewertung von Prüfungsleistungen
Wiederholung und Fristen für die Zwischenprüfungsleistungen
Verpflichtende Studienfachberatung
Zeugnis

IV.

Hauptstudium und Bestimmungen für studienbegleitende Leistungskontrollen

  § 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
Inhalt des Hauptstudiums
Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Leistungskontrollen
Durchführung
Teilnahmevoraussetzungen
Bewertung und Bestehen von Leistungskontrollen und Teilleistungen
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme

V.

Schwerpunktstudium und -prüfung

  § 34
§ 35
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
§ 44
§ 45
§ 46
§ 47
§ 48
§ 49
§ 50

§ 51
§ 52
§ 53
Regelungsgegenstand
Dauer und Gliederung des Schwerpunktbereichsstudiums
Struktur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Prüfungsfächer
Bestimmung des Schwerpunktbereichs
Hausarbeit
Abgabe und Bewertung der Hausarbeit
Zulassung zum mündlichen Teil der Prüfung
Ablauf der mündlichen Prüfung
Inhalt und Bewertung der mündlichen Prüfung; Feststellung der Prüfungsgesamtnote
Verhinderung
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Einsicht in die Prüfungsakten
Sondervorschriften für den Schwerpunktbereich 6 (Polnisches Recht)
Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Vereinfachtes Prüfungsverfahren für Absolventen des polnischen juristischen Studiums
Prüfungsverfahren für Studierende, die nicht zugleich mit dem Ziel, den Magister des polnischen Rechts (magister prawa) zu erwerben, immatrikuliert sind
Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 1 (Privat- und Wirtschaftsrecht)
Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 7 (Medienrecht)
Zeugnis und Bescheid über das endgültige Nichtbestehen

VI.

Schlussbestimmungen

  § 54
§ 55
In-Kraft-Treten
Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2)
Anlage 2 (zu § 37)

tiktok logo_instagram_43x43 ©https://en.instagram-brand.com  Logo_facebook_43x43pix ©Giraffe Werbeagentur GmbH / Blissmedia