Beschlüsse des Prüfungsausschusses zur Auslegung der SPO vom 6.7.2016
Den Volltext der Studien- und Prüfungsordnung vom 6.7.2016 finden Sie unter Rechtsvorschriften.
Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Die §§, zu denen der Prüfungsausschuss Auslegungsbeschlüsse gefasst hat, sind blau unterlegt und entsprechend verlinkt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2020 die grundsätzliche Fortgeltung/Übertragbarkeit der zur SPO 2016 gefassten Beschlüsse für die SPO 2019 beschlossen.
I. |
Allgemeine Regelungen |
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§ 1 § 2 § 3 § 4 § 5 |
Geltungsbereich Inhalt und Ziel des rechtswissenschaftlichen Studiums Regelstudienzeit und Beginn Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen, Studienverlauf und Formen des Lehrangebots |
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II. |
Gemeinsame Bestimmungen für universitäre Prüfungen |
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§ 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 |
Begriffsbestimmungen Prüfungsausschuss Verfahren im Prüfungsausschuss Prüfungsamt Prüfer und Prüferinnen Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Bewertung von Prüfungsleistungen Ablieferung von Prüfungsleistungen, Versäumnis, Rücktritt Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße Nachträgliches Bekanntwerden von Mängeln im Zulassungs- oder Prüfungsverfahren Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen Schwangerschaft und Elternzeit; Studierende mit Familienaufgaben |
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III. |
Grundstudium und Zwischenprüfung |
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§ 18 § 19 § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 § 26 |
Zweck der Zwischenprüfung Bestandteile der Zwischenprüfung Verfahren Bestehen der Zwischenprüfung Meldung zu den Prüfungsleistungen Bewertung von Prüfungsleistungen Wiederholung und Fristen für die Zwischenprüfungsleistungen Verpflichtende Studienfachberatung Zeugnis |
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IV. |
Hauptstudium und Bestimmungen für studienbegleitende Leistungskontrollen |
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§ 27 § 28 § 29 § 30 § 31 § 32 § 33 |
Inhalt des Hauptstudiums Schlüssel- und Zusatzqualifikationen Leistungskontrollen Durchführung Teilnahmevoraussetzungen Bewertung und Bestehen von Leistungskontrollen und Teilleistungen Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme |
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V. |
Schwerpunktstudium und -prüfung |
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§ 34 § 35 § 36 § 37 § 38 § 39 § 40 § 41 § 42 § 43 § 44 § 45 § 46 § 47 § 48 § 49 § 50 § 51 § 52 § 53 |
Regelungsgegenstand Dauer und Gliederung des Schwerpunktbereichsstudiums Struktur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung Prüfungsfächer Bestimmung des Schwerpunktbereichs Hausarbeit Abgabe und Bewertung der Hausarbeit Zulassung zum mündlichen Teil der Prüfung Ablauf der mündlichen Prüfung Inhalt und Bewertung der mündlichen Prüfung; Feststellung der Prüfungsgesamtnote Verhinderung Wiederholung von Prüfungsleistungen Einsicht in die Prüfungsakten Sondervorschriften für den Schwerpunktbereich 6 (Polnisches Recht) Lehrveranstaltungen und Prüfungen Vereinfachtes Prüfungsverfahren für Absolventen des polnischen juristischen Studiums Prüfungsverfahren für Studierende, die nicht zugleich mit dem Ziel, den Magister des polnischen Rechts (magister prawa) zu erwerben, immatrikuliert sind Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 1 (Privat- und Wirtschaftsrecht) Sonderregelung für den Schwerpunktbereich 7 (Medienrecht) Zeugnis und Bescheid über das endgültige Nichtbestehen |
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VI. |
Schlussbestimmungen |
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§ 54 § 55 |
In-Kraft-Treten Übergangsregelung |
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Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2) Anlage 2 (zu § 37) |