Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsausschüsse
Allgemeine Informationen sowie Details zu den Zuständigkeiten/Aufgaben, den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und den Sitzungsterminen, finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs.
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Studien- und Prüfungsordnungen & andere Rechtsvorschriften
Hinweis: Alle hier nicht veröffentlichten gültigen Ordnungen der Juristischen Fakultät wie z.B. studiengangsspezifische Ordnungen für Masterstudiengänge und Zertifikatsordnungen finden Sie auf der Homepage des Dezernats für Personalangelegenheiten.
Rechtswissenschaft
- Konsolidierte Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 29. Juni 2022 unter Einbeziehung der Änderungen der Ersten Satzung vom 24. Mai 2023 zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 29. Juni 2022 (Amtliche Bekanntmachungen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Nr. 5/2023, S. 5)
- Erste Satzung vom 24. Mai 2023 zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 29. Juni 2022 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 5/2023 vom 27.09.2023)
- Studien - und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 29. Juni 2022 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2022 vom 27.09.2022)
in den Studiengang integrierter Bachelor of Laws (LL.B.)
- Erste Satzung vom 19.10.2022 zur Änderung der Prüfungsordnung für den in den Studiengang Rechtswissenschaft integrierten Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts" an der Juristischen Fakultät der Europa-Universtiät Viadrina Frankfurt (Oder) vom 20.November 2019 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 5/2022 vom 06.12.2022)
- Prüfungsordnung für den in den Studiengang Rechtswissenschaft integrierten Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts" an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 20.11.2019
- Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) für den gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań betriebenen deutsch-polnischen Studiengang "Magister des Rechts", Neufassung vom 26.05.2021 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2021 vom 23.09.2021, S. 2 f.)
- Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) für den gemeinsam mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań betriebenen deutsch-polnischen Studiengang "Magister des Rechts" - Neufassung vom 1.6.2016 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 42 f.)
Für diese Studiengänge gilt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO), die durch die jeweiligen studiengangsspezifischen Ordnungen konkretisiert wird.
Bachelor of German and Polish Law
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 26.05.2021 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2021 vom 23.09.2021, S. 57 f.)
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of German and Polish Law vom 6.7.2016 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 117 f.) i.V.m. ASPO vom 27.01.2016 - Außerkrafttreten: 30.09.2024
Master of German and Polish Law
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of German and Polish Law vom 26.05.2021 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2021 vom 23.09.2021, S. 74 f.)
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of German and Polish Law vom 6.7.2016 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 135 f.) i.V.m. ASPO vom 27.01.2016
Für diesen Studiengang gilt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO), die durch die jeweiligen studiengangsspezifischen Ordnungen konkretisiert wird.
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Recht und Politik/Politik und Recht (Bachelor) vom 13.01.2021 (Amtliche Bekanntmachung [AB] Nr. 2/2021 vom 20.04.2021) i.V.m. ASPO vom 27.01.2016
- Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Recht und Politik (Bachelor) vom 11.01.2017 i.V.m. ASPO vom 27.01.2016 - Außerkraftreten: 30.09.2024
Für diesen Studiengang gilt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO), die durch die jeweiligen studiengangsspezifischen Ordnungen konkretisiert wird.
- Studiengangsspezifische Ordnung für Studium und Prüfungen für den Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (Bachelor) Neufassung vom 01.07.2020 (Amtliche Bekanntmachung [AB] Nr. 3/2020 vom 29.09.2020) i.V.m. ASPO vom 27.01.2016
Die studiengangsspezifischen Ordnungen für die Masterstudiengänge:
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Mediation und Konfliktmanagement
- Master of International Human Rights and Humanitarian Law (LL.M.)
- Master of Compliance & Integrity Management
- Master of European Studies
sind auf der Homepage des Dezernats für Personalangelegenheiten veröffentlicht.
- Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 13.01.2016 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2016 vom 23.09.2016, S. 5 f.)
- Englischsprachige nicht offizielle Übersetzung der Promotionsordnung vom 13.01.2016 (PhD Regulations for the Faculty of Law of European University Viadrina)
- Konsolidierte Lesefassung der Promotionsordnung
Diese konsolidierte Fassung beruht auf der Neufassung vom 22.07.2009 (Amtliche Bekanntmachungen [AB] Nr. 3/2009, S. 8) und berücksichtigt die Änderungssatzungen vom 06.04.2011 (AB Nr. 4/2011, S. 9) und vom 04.04.2012 (AB Nr. 3/2012, S. 63).
- Habilitationsordnung für die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 20.05.2020 (AB Nr. 03/2021 vom 17.08.2021)
Anträge und Formulare
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Abschlussprüfungen an der Juristischen Fakultät
Die Anmeldung oder Abmeldung zu den Klausuren im 1. bzw. 2. Prüfungszeitraum nehmen Sie bitte selbstständig unter Berücksichtigung der angebenen Fristen in viaCampus vor.
Für Prüfungen, die nicht als Klausur stattfinden, erfolgt die Anmeldung dezentral im Sekretariat der jeweils verantwortlichen Dozierenden. Bitte beachten Sie hier die Hinweise zu den Anmeldemodalitäten und -fristen in den Moodle-Kursen!
Rücktritt
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig an der Prüfungsteilnahme gehindert sein, kann ein Rücktritt von der Prüfung wegen Vorliegens eines triftigen Grundes unverzüglich beim Prüfungsausschuss unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare und der Vorlage von Nachweisen zur Glaubhaftmachung beantragt werden.
Hinweis zur Anzahl der Prüfungsversuche
In folgenden Studiengängen werden keine Prüfungsversuche gezählt:
- Rechtswissenschaft
- Magister des Rechts/Bachelor und Master GPL
- Bachelor Recht und Politik/Politik und Recht
Im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft|Wirtschaft und Recht stehen Ihnen drei Versuche pro Modulabschlussprüfung zu.
Im Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht gelten drei Prüfungsversuche pro Modulabschlussprüfung.
Regeln, die am Prüfungstag zu beachten sind:
- Für die Identitätskontrolle führen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihren Studierendenausweis mit.
- Die Kontrolle der Hilfsmittel für die Prüfung erfolgt während der Prüfung durch die Aufsichtspersonen. Bitte prüfen Sie unbedingt vorher Ihre Hilfsmittel insbesondere auf unzulässige Eintragungen. Bei Vorlage von unzulässigen Hilfsmitteln wird vom Aufsichtspersonal ein entsprechender Protokollvermerk angefertigt und zur Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches an den jeweiligen Aufgabensteller weitergeleitet.
Anonymisierung Ihrer Klausuraufgabe (bitte die unteren Hinweise unbedingt beachten!):
- Sie erhalten den Sachverhalt und ein Deckblatt, das Sie bitte noch um Ihre Matrikelnummer und die Angabe zu Ihrem Studiengang/Ihren Studiengängen ergänzen und den Prüfungsunterlagen bei Abgabe beifügen. Bitte nicht Ihren Namen auf das Deckblatt schreiben und nur mit Matrikelnummer, nicht mit Ihrem Namen am Ende der Klausur unterschreiben.
- Klausur- und Schmierpapier liegt in den Hörsälen bereit. Bitte bringen Sie lediglich Schreibmaterial und ggf. zugelassene Hilfsmittel mit. Beim Betreten des Raumes ist den Anweisungen der Prüfungsaufsicht Folge zu leisten und direkt der Platz einzunehmen, der Ihnen zugewiesen wird. Die Platzzuweisung erfolgt nach dem Prinzip eine Reihe sowie zwei Plätze frei.
- Nachfragen während der Klausur sind grundsätzlich nur gestattet, wenn die Aufsicht diese aufgrund Ihrer Meldung zulässt.
- Bitte verlassen Sie den Prüfungsraum nur entsprechend den Anweisungen der Aufsichtsperson.
- Das Deckblatt, die Prüfungsaufgaben und die innerhalb der Bearbeitungszeit nummerierte Bearbeitung bringen Sie nach Aufforderung durch die Aufsicht nach vorne, tackern diese und geben sie bei der Aufsicht ab. Die nicht verwendeten Blätter geben Sie ebenfalls bei der Aufsicht ab. Sollten die von Ihnen abgegebenen Unterlagen unvollständig sein, so kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Melden Sie sich bitte, wenn Sie die Toilette aufsuchen müssen und legen Sie dem Aufsichtspersonal Ihren Studierendenausweis unaufgefordert vor. Nach erfolgtem Toilettengang wird Ihnen der Ausweis zurückgegeben.
Wenn Sie sich gegen die Teilnahme an der Prüfung entscheiden, können Sie den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen. Wenn Sie jedoch an der Prüfung teilnehmen, so gilt wie gewohnt, dass die Prüfungsaufsichten bei verspätetem Eintreffen oder bei grober Störung der Prüfung die Teilnahme verweigern können. Auch das Nichterscheinen ohne vom Prüfungsausschuss anerkannten Rücktritt wird als Nicht-Bestanden gewertet.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
1. Prüfungszeitraum
Anmeldefrist: ab sofort bis 14.07.2024, 23:59 Uhr
Abmeldefrist: bis jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (Rücktritt ohne Angabe von Gründen)
2. Prüfungszeitraum
Anmeldefrist: ab sofort bis 06.10.2024, 23:59 Uhr
Abmeldefrist: bis jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) per E-Mail an die zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt
Gebührenpflichtige Nachmeldung
Eine gebührenpflichte Nachmeldung ist bis 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt möglich.
Dazu überweisen Sie 5 € je Klausur an die nachfolgend angegebene Bankverbindung und senden den Zahlungsnachweis per E-Mail an die für Ihren Studiengang zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt:
Bankverbindung
Kontoinhaber: Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Kreditinstitut: Sparkasse Oder-Spree
Bankleitzahl: 170 550 50
Kontonummer: 300 300 300 2
IBAN: DE 82 17055050 3003003002
BIC-/ Swift-Code: WELA DE D1 LOS
Verwendungszweck: Prüfungsanmeldung
Rücktritt
Binnen einer Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (d. h. innerhalb einer Woche bis einschließlich zum Tag der Prüfung) ist ein Rücktritt nur noch mit triftigem Grund möglich, der dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars anzuzeigen und glaubhaft zu machen ist
1./2. Prüfungszeitraum
(Stand: 29.07.2024)
- Studiengang Rechtswissenschaft
- Deutsch-Polnisches Jurastudium (Magister des Rechts, Bachelor|Master of German and Polish Law)
- Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht
- Bachelorstudiengang Recht und Politik/Politik und Recht
- Aufbaustudium Recht der Wirtschaft
- Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht
- Regelung über Eintragungen in Textsammlungen bei Prüfungen
Die Regelung gilt unmittelbar für Studierende, die im Studiengang Rechtswissenschaft und im Aufbaustudium Recht der Wirtschaft eingeschrieben sind. Diese Regelung gilt zudem analog für Studierende, die in folgenden Studiengängen an der Juristischen Fakultät eingeschrieben sind:- Bachelor/Master of German and Polish Law und Magister des Rechts
- Recht und Politik/Politik und Recht
- Recht und Wirtschaft|Wirtschaft und Recht
- Europäisches Wirtschaftsrecht
- Formulare für den Rücktritt von Prüfungen
- Anleitung zur Prüfungsanmeldung in viaCampus
Wo erhalten Sie Ihre korrigierten Klausuren und Hausarbeiten?
In der Vorlesungszeit und auch vorlesungsfeien Zeit können Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten immer dienstags, 13 - 14 Uhr, im HG 131a, abholen.
Abholbereit sind Vorlesungsabschlussklausuren der Juristischen Fakultät und Klausuren aus den Übungen für Fortgeschrittene sowie Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene ab WS 2019/2020. Ausgenommen davon sind Prüfungsleistungen, für die Hochschullehrer*innen ein davon abweichendes Rückgabe-/Einsichtnahmeverfahren festgelegt haben. Andere schriftliche Prüfungsleistungen können Sie ggf. auf Anfrage beim jeweiligen Lehrstuhlsekretariat abholen (betrifft v.a. ältere Prüfungsleistungen) oder am Lehrstuhlsekretariat nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen (betrifft v.a. Online-Prüfungen).
Wenn Sie Ihre Klausuren zur angegebenen Zeit nicht abholen können, senden Sie bitte einen frankierten und an Sie adressierten Umschlag an das Dekanat der Juristischen Fakultät. Geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Matrikelnummer an sowie die genaue Bezeichnung der mitgeschriebenen Klausuren (z.B. GK I Zivilrecht). Die Klausuren werden Ihnen dann zeitnah zugesendet.
Hausarbeiten für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
Die persönliche Abgabe der Hausarbeiten für Anfänger*innen und Fortgeschrittene erfolgt zentral am 14. Oktober 2024, 9 bis 15 Uhr, HG 131a. Für die persönliche Abgabe vor Fristablauf steht Ihnen der zentrale Abholtermin für Klausuren und Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit dienstags, 13 - 14 Uhr, HG 131a, zur Verfügung.
Die Hausarbeit kann auch postalisch eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Tag des Eingangs bei der Aufgabenstellerin oder dem Aufgabensteller. Das Risiko, dass die Arbeit nicht oder nicht fristgerecht eingeht, tragen Sie selbst.
Die elektronische Fassung der Arbeit ist zwingend innerhalb der Frist (d. h. am Abgabetag) per E-Mail im jeweiligen Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Sofern die Arbeit laut Aufgabensteller*in von Ihnen eigenständig bei Plagscan hochgeladen werden soll, ist die Zusendung der Arbeit per E-Mail jedoch entbehrlich.
Der Prüfungsausschuss für den Studiengang Rechtswissenschaft hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2023 beschlossen, nach der Anonymisierung der Klausuren nunmehr auch die Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger sowie Fortgeschrittene zu anonymisieren. D. h., das Deckblatt Ihrer Hausarbeit soll nur noch folgende Angaben enthalten:
- Matrikelnummer
- Bezeichnung der Hausarbeit
- Benennung der/s Aufgabensteller/-in
- Ausgabe- und Abgabetermin der Hausarbeit
Ein Musterdeckblatt finden Sie unter Hinweise/Dokumente zum Download.
Die entsprechend angepasste Eigenständigkeitserklärung (Anhang 2 zu § 19 Abs. 4, § 30 SPO 2022), die Sie Ihrer Hausarbeit beifügen müssen, finden Sie ebenfalls unter Hinweise/Dokumente zum Download.
Hausarbeit im Zivilrecht für Anfänger*innen
Aufgabensteller: Prof. Dr. Benjamin Lahusen
Ausgabetermin: Montag, 29. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024
Hausarbeit im Strafrecht für Anfänger*innen
Aufgabensteller: Prof. Dr. Christian Becker
Ausgabetermin: Montag, 29. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024
Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Anfänger*innen
Aufgabensteller: Prof. Dr. Stefan Haack
Ausgabetermin: Montag, 29. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024
Hausarbeit im Zivilrecht für Fortgeschrittene
Aufgabensteller: N.N. (Lehrstuhlvertreter)
Ausgabetermin: Montag, 22. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024
Hausarbeit im Strafrecht für Fortgeschrittene
Aufgabensteller: Prof. Dr. Christian Becker
Ausgabetermin: Montag, 22. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024
Hausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Aufgabensteller: N.N. (Professurvertreter)
Ausgabetermin: Montag, 22. Juli 2024
Abgabetermin: Montag, 14. Oktober 2024
- Erklärung über die selbstständige Abfassung einer Hausarbeit (Anhang 2 zu § 19 Abs. 4, § 30 SPO)
- Wie schreibt man eine Hausarbeit? - Hinweise von Prof. Dr. Wegner
Wo können Sie sich Ihre Hausarbeiten (und Klausuren) abholen?
In der Vorlesungszeit und auch vorlesungsfreien Zeit können Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten immer dienstags, 13 - 14 Uhr, im HG 131a, abholen.
Abholbereit sind Vorlesungsabschlussklausuren der Juristischen Fakultät und Klausuren aus den Übungen für Fortgeschrittene sowie Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene ab WS 2019/2020. Ausgenommen davon sind Prüfungsleistungen, für die Hochschullehrer*innen ein davon abweichendes Rückgabe-/Einsichtnahmeverfahren festgelegt haben.
Andere schriftliche Prüfungsleistungen können Sie ggf. auf Anfrage beim jeweiligen Lehrstuhlsekretariat abholen (betrifft v.a. ältere Prüfungsleistungen) oder am Lehrstuhlsekretariat nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen (betrifft v.a. Online-Prüfungen).
Wenn Sie Ihre Klausuren zur angegebenen Zeit nicht abholen können, senden Sie bitte einen frankierten und an Sie adressierten Umschlag an das Dekanat der Juristischen Fakultät. Geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Matrikelnummer an sowie die genaue Bezeichnung der mitgeschriebenen Klausuren (z.B. GK I Zivilrecht). Die Klausuren werden Ihnen dann zeitnah zugesendet.
Schwerpunktbereich-Seminare
SPB 1, 3, 4, 5 und 8:
Seminar "Antidiskriminierungsrecht"
Prof. Dr. Eva Kocher
Vorbesprechung und fachliches Input: 16.10.2024, 14 - 16 Uhr c. t., GS 105
weitere Vorbesprechungen: 06.11., 20.11., 11.12.2024, 22.01.2025, jeweils 14 - 16 Uhr c. t., GS 105
Blocktermin: 31.01., 10 - 18 Uhr, und 01.02.2025, 10 - 14 Uhr, Gästehaus 1
Anmeldung: bis 14.10.2024 an ebert@europa-uni.de unter Angabe des Studiengangs sowie Mitteilung, ob eine Bachelorarbeit oder Seminarabeit angefertigt wird
SPB 1 und 4:
Seminar "Compliance Management in der Wirtschaft und in der Verwaltung"
Prof. Dr. Bartosz Makowicz
Termine: 16.10., 23.10., 13.11., 27.11., 11.12.2024, jeweils 9 - 11 Uhr c. t., CP 203
Termin der Blocksitzung Ende Januar 2025 wird im Seminar abgestimmt
SPB 2:
Seminar "Sexualstrafrecht"
Termine: 17.10.2024, 11 - 14 Uhr c. t., HG 104 (Einführung, Besprechung, Themenausgabe); Blockveranstaltung: 23.01. - 25.01.2025, jeweils 9 - 18 Uhr, AM 02
Prof. Dr. Gudrun Hochmayr
SPB 3, 4 und 5:
Seminar "Europäischer Menschenrechtsschutz in Osteuropa"
Prof. Dr. Carmen Thiele
Vorbesprechung: 16.10.2024, 16 - 18 Uhr c. t., HG 104
weitere Termine werden abgestimmt
Anmeldung: bis 08.10.2024 an sekretariat-thiele@europa-uni.de unter Angabe des Studiengangs sowie Mitteilung, ob eine Bachelorarbeit oder Seminarabeit angefertigt wird
SPB 4:
Seminar "Aktuelle und klassische Probleme des Verfassungsrechts"
PD Dr. Roman Lehner
Vorbesprechung: 21.10.2024, 18 - 20 Uhr c. t., GD 04
weitere Termine: 13.01., 20.01., 21.01., 27.01., 03.02., 04.02., jeweils 18 - 20 Uhr c. t. , GD 04
Blockveranstaltungen: 22.01., 9 - 13 Uhr + 14 - 18 Uhr, HG 104;
05.02., 9 - 13 Uhr + 14 - 18 Uhr, HG 104
SPB 1
Seminar "Anwaltsrecht und Anwaltshaftung"
Prof. Dr. Oliver L. Knöfel
Anmeldung bis 9.4.2024 an ebert@europa-uni.de
Vorbesprechung: 10.4.2024, 16 - 18 Uhr, HG 217
Vorlesungselement BerufsR: 31.5. & 1.6.2024, jeweils 10 - 16 Uhr
(10 Stunden berufsrechtliche Lehrveranstaltung für die § 43f BRAO-Bescheinigung)
Seminarvorträge: 5.7. & 12.7.2024, jeweils 11 - 18 Uhr
SPB 1, 3, 4 und 5:
Seminar "Arbeitsrechtliche Grund- und Menschenrechte"
Prof. Dr. Eva Kocher
Vorbesprechung: 10.4.2024, 14 - 16 Uhr c. t.
Einzeltermine: 17.4., 5.6., 26.6.2024, jeweils 14 - 16 Uhr c. t.
Blocktermin: 12./13.72024., 10 - 18 Uhr
SPB 1, 4 und 5:
Seminar "Datenschutz- und Digitalrecht"
Prof. Dr. Ines Härtel
Anmeldung: 29.1. - 19.2.2024 an LS-Haertel@europa-uni.de
Vorbesprechung und Themenausgabe: 28.2.2024, 11:15 - 12:45 Uhr, HG 217
Blockveranstaltung: 13. - 15.6.2024
SPB 2:
Seminar "Grundfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts"
Prof. Dr. Christian Becker
Termine: wöchentlich, dienstags, 14 - 16 Uhr c.t.
(zunächst wöchentlich; ggf. zum Semesterende verblockt)
SPB 7:
Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts"
Prof. Dr. Johannes Weberling
(Änderungen vorbehalten!)
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Schwerpunktbereich 1 - Privat und Wirtschaftsrecht
(Koordinator: Prof. Dr. Benjamin Lahusen)
Schwerpunktbereich 2 - Strafrecht
(Koordinatorin: Prof. Dr. Gudrun Hochmayr)
Schwerpunktbereich 3 - Völkerrecht
(Koordinator: Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg)
Schwerpunktbereich 4 - Staat und Verwaltung
(Koordinator: Prof. Dr. Stefan Haack)
Schwerpunktbereich 5 - Europarecht
(Koordinator: Prof. Dr. Carsten Nowak)
Schwerpunktbereich 6 - Polnisches Recht
(Koordinator: Prof. Dr. Maciej Małolepszy)
Schwerpunktbereich 7 - Medienrecht
(Koordinator: Prof. Dr. Johannes Weberling)
Schwerpunktbereich 8 - Arbeit und Soziales (ab Wintersemester 2024/25)
(Koordinatorin: Prof. Dr. Claudia M. Hofmann)
Die für den jeweiligen Schwerpunktbereich zugeordneten Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte Anlage 2 der geltenden Studien- und Prüfungsordnung.
Allgemein
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Schwerpunktbereich. Sie besteht aus einer Hausarbeit (60 %) und einer mündlichen Prüfung (40 %). Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Ob Sie zuerst die SPB-Prüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
Seit dem Wintersemester 2023/2024 können Sie entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die beiden Prüfungen ablegen wollen.
Mit der Anmeldung zur ersten Teilleistung (Hausarbeit oder mündliche Prüfung) bestimmen Sie verbindlich Ihren gewählten SPB.
Hausarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeit beträgt sechs Wochen. Inhaltlich kann sie sich sowohl auf den Pflichtteil als auch auf den Wahlpflichtteil des SPB beziehen. Für die Hausarbeit wird ein Umfang einschl. der Fußnoten, aber ohne Leerzeichen von 80.000 Zeichen empfohlen. In der Regel erhalten Sie das Thema von der Aufgabenstellerin bzw. vom Aufgabensteller (Hochschullehrende) nach vorheriger Rücksprache. Die Hausarbeit kann wahlweise außerhalb oder innerhalb eines Seminars angefertigt werden. Der Hausarbeit ist die Eidesstattliche Versicherung (Anhang 1 der Studien- und Prüfungsordnung) beizufügen. Die Korrekturfrist dauert drei Monate.
Beachten Sie die "Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten und SPB-Hausarbeiten" als Empfehlung des Prüfungsausschusses für korrektes wissenschaftliches Arbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
- bestandene Zwischenprüfung
- bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
- bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
- Immatrikulation an EUV
Zuordnung der SPB zu den Hauptrechtsgebieten
(§ 38 Satz 3 SPO 2022 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2 PO-Bachelor 2019)
SPB 1 - Privat- und Wirtschaftsrecht → Leistungskontrolle im Zivilrecht
SPB 2 - Strafrecht → Leistungskontrolle im Strafrecht
SPB 3 - Völkerrecht → Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht
SPB 4 - Staat und Verwaltung → Leistungskontrolle im Öffentlichen Recht
SPB 5 - Europarecht → Leistungskontrolle im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht
SPB 7 - Medienrecht → Leistungskontrolle im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht
Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt gegenüber der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller durch Vorlage einer Bescheinigung des Prüfungsamtes über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche SPB-Prüfung, zu der Sie sich beim Prüfungsamt anmelden müssen, umfasst den Pflichtteil des gewählten SPB sowie die bei der Anmeldung angegebenen Lehrveranstaltungen. Sie dauert pro Kandidat 30 Minuten; Gruppenprüfungen sind möglich.
Zulassungsvoraussetzungen
- bestandene Zwischenprüfung
- bestandene Leistungskontrolle aus einem dem SPB zuzuordnenden Hauptrechtsgebiet
- bestandene Seminararbeit in einem beliebigen Schwerpunktbereich
- Immatrikulation an EUV
- Hausarbeit mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
(Gemäß der Änderungssatzung vom 29. Juni 2023 ist die Hausarbeit nicht mehr Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung) - Vorlesungsabschlussklausur Europarecht mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
- Nachweis über belegte Lehrveranstaltungen im SPB (14 SWS)
- Nachweis von Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung
Wer die Hausarbeit nicht bestanden hat, kann diese einmal mit einem neuen Thema wiederholen. Für den Wiederholungsversuch kann ein anderer SPB gewählt werden. Wer die mündliche Prüfung nicht bestanden hat, kann auch diese einmal wiederholen.
Wenn Sie die SPB-Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ablegen (Freiversuch), gilt Folgendes: Bei Nichtbestehen gilt die SPB-Prüfung als nicht unternommen, d.h. Ihnen stehen noch der Normal- und der Wiederholungsversuch zur Verfügung. Bei Bestehen können Sie im selben SPB zur Notenverbesserung antreten. Eine Notenverbesserung ist nur insgesamt möglich (d. h. Hausarbeit und mündliche Prüfung müssen wiederholt werden).
Zur mündlichen SPB-Prüfung melden Sie sich in der angegebenen Frist im Prüfungsamt an. Senden Sie Ihre Unterlagen und das ausgefüllte Zulassungsgesuch sowie das Formular zum Nachweis der SWS im SPB per E-Mail an Frau Fürst-Herfert (fuerst-herfert@europa-uni.de).
Prüfungszeitraum
09.12. - 13.12.2024 (Anmeldung vom 07.10. - 30.10.2024)
Achtung neu 2 Wochen: 02.06. - 13.06.2025 (Anmeldung vom 31.03. - 23.4.2025)
Die Ladung erfolgt gestaffelt nach der jeweiligen Prüfungswoche unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen vor dem Prüfungstermin.
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei einer Gruppenprüfung dürfen nicht mehr als vier Studierende geladen werden (§ 42 Abs. 2 SPO).
Formulare für die Anmeldung zur mündlichen SPB-Prüfung
- Zulassungsgesuch zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung
- Formular zum Nachweis der SWS im SPB
- Formular zum Nachweis der SWS im SPB 1
Prüfungsverhinderung
Eine krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung ist durch ein amtsärztliches Attest nachzuweisen (vgl. § 44 SPO) und dem Prüfungsausschuss unter Zuhilfenahme des dafür vorgesehenen Formulars unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die mündlichen SPB-Prüfungen finden in der Woche vom 09.12. - 13.12.2024 statt.
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Bei einer Gruppenprüfung dürfen nicht mehr als vier Studierende geladen werden. (§ 42 Abs. 2 SPO 2019/2022)
Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission soll im Studiengang Rechtswissenschaft eingeschriebenen Studierenden, insbesondere den zur Prüfung bereits zugelassenen, sowie mit der Ausbildung oder Prüfung von Juristinnen und Juristen befassten Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören. Bitte setzen Sie sich mit der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission (Erstgenannte*r in der Übersicht) vorab in Verbindung, um die Möglichkeit der Teilnahme zu erfragen.
Die Übersicht der aktuellen Termine für die mündlichen Prüfungen im Schwerpunktbereich finden Sie im Moodle-Kurs "Studium der Rechtswissenschaft (mit integrierten Bachelorabschluss)".
Um Sie bei Ihrer eigenen Studienplanung zu unterstützen, werden die Lehrveranstaltungen der einzelnen SPB drei Semester im Voraus geplant.
- SPB 1 - Privat- und Wirtschaftsrecht
- SPB 2 - Strafrecht
- SPB 3 - Völkerrecht
- SPB 4 - Staat und Verwaltung
- SPB 5 - Europarecht
- SPB 6 - Polnisches Recht
- SPB 7 - Medienrecht
- SPB 8 - Arbeit und Soziales
Die den einzelnen SPB zugeordneten Pflicht- und Wahlpflichtfächer bzw. Kern- und Ergänzungsfächer ergeben sich aus der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung.
Die Detailregelungen zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
"Corona-Semester"
Abweichungen von den im BbgHG genannten Regelstudienzeiten und Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Prüfungsleistungen während der SARS-CoV-2-Pandemie im WS 2021/2022, SoSe 2021, WS 2020/2021 und SoSe 2020
Gemäß § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 , § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 der Verordnung zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich (Hochschulpandemieverordnung – HPandV) verlängern sich für Studierende, die im Wintersemester 2021/2022 und/oder im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2020/2021 und/oder im Sommersemester 2020 in einem Studiengang eingeschrieben waren, die in § 21 BbgHG genannten Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Prüfungsleistungen. Daraus ergeben sich ebenfalls Folgen für die BAföG-Bescheinigung.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Studienfachberaterinnen gern zur Verfügung.
Kontakt
Michaela Ignatius
Studienfachberaterin
- Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt (Oder)
- HG 124
- +49 335 5534-2359
- ignatius@europa-uni.de
- jura-studienberatung@europa-uni.de
Sprechzeiten
Vorlesungszeit
Persönlich: Mo., 13-14 Uhr, Do., 13-14 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit:
Persönlich: Do., 13-14 Uhr
Telefonisch: Do., 14-15 Uhr
Die telefonische Sprechstunde vom 19. Dezember wird auf den 16. Dezember vorgezogen; die persönliche Sprechstunde am 19. Dezember entfällt. Die erste Sprechstunde nach den Weihnachtsferien ist dann am 6. Januar.
Studiengänge Rechtswissenschaft, Recht und Politik/Politik und Recht und Aufbaustudium Recht der Wirtschaft
ohne Voranmeldung
Birgit Müller
Studienfachberaterin
- Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt (Oder)
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- +49 335 5534-2425
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- unirep@europa-uni.de
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Die telefonische Sprechstunde vom 19. Dezember wird auf den 16. Dezember vorgezogen; die persönliche Sprechstunde am 19. Dezember entfällt. Die erste Sprechstunde nach den Weihnachtsferien ist dann am 6. Januar.
Studiengang Rechtswissenschaft inkl. integrierter LL.B., speziell Beratung zur Examensvorbereitung (Unirep), Aufbaustudium Recht der Wirtschaft
ohne Voranmeldung
Ewa Szkarłat
Studienfachberaterin
- Große Scharrnstraße 59, 15230 Frankfurt (Oder)
- HG 135
- +49 335 5534-2224
- eszkarlat@europa-uni.de
- gplaw@europa-uni.de
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Persönlich: Do., 13-14 Uhr
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Krankheitsbedingt bis auf Weiteres abwesend.
Die Vertretung für das DPJS übernimmt vorübergehend Michaela Ignatius.
Für den Studiengang Recht und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht wenden Sie sich bitte an Frank Rudovsky, Studienfachberater an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (rudovsky@europa-uni.de).
Deutsch-Polnisches Jurastudium, Recht und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht und Aufbaustudium Recht der Wirtschaft